Zweitwohnsteuer teilweise verfassungswidrig
am 10.11.2005 von http://sewoma.de/berlinblawg
Der erste Senat beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2005 - AZ: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/04 - entschieden, dass “die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet,” die Ehe diskriminiert und gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt.
In den beiden Verfahren ging es um das kommunale Satzungsrecht der Städte Dortmund und Hannover. Im Ergebnis dürfte diese Entscheidung jedoch Einfluss auf das Satzungsrecht anderer Städte haben. Vor allem in der Hauptstadt Berlin werden sicherlich viele Betroffene umdenken und zukünftig Zahlungen unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG verweigern dürfen.
In dem Beschluss führt das BVerfG aus:
“Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfGE 76, 1 <72>; 99, 216 <232>).” …
“Gegen dieses Diskriminierungsverbot des Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen die Zweitwohnungsteuersatzungen Hannover und Dortmund, soweit die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, besteuert wird.” …
“Die Innehabung einer Zweitwohnung ist sonach die notwendige Konsequenz der Entscheidung zu einer gemeinsamen Ehewohnung an einem anderen Ort. Gerade in der aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnung manifestiert sich der Wunsch der Ehegatten nach gemeinsamem Zusammenleben. Indem die Zweitwohnungsteuer an das Halten einer Wohnung anknüpft, die …
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STEUERRECHT / BVerwG-Urteile vom 17.09.2008 - 9 C 13.07; 9 C 14.07; 9 C 15.07 und 9 C 17.07 Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): “Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 17. September 2008 in vier Revisionsverfahren en…
