Wochenendefahrverbot: Kurioses zum Wochenende: Fahrverbot für Verkehrsrecht-Anwalt
LohnPraxis-Weblog | 1. Februar 2008 — Wissen schützt vor Strafe nicht. Das trifft zumindest für einen Raser auf der Autobahn 65 zu. Die Polizei staunte nicht schlech…
Weil er gern auf die Tube drückt, muss ein Würzburger Rechtsanwalt jetzt vier Wochen auf sein Auto verzichten. Der 42-jährige Jurist wurde bereits zum fünften Mal innerhalb von fünf Jahren beim Rasen erwischt und zu einem Monat Fahrverbot verdonnert.
Weil der 42-Jährige sich in anderen Rechtsgebieten besser auskennt als im Straf- und Straßenverkehrsrecht, hatte er zu seinem Termin vor dem Verkehrsrichter einen Kollegen mitgebracht, der nur eine Aufgabe hatte: Das Fahrverbot für den vielbeschäftigten Anwalt verhindern. Der Vorwurf im Bußgeldbescheid: Auf der Bundesstraße 19 kurz vor der Autobahn-Anschlussstelle Estenfeld war der Jurist im Juni 2006 mit 105 an Stelle der erlaubten 80 Stundenkilometer unterwegs.
Das wäre nicht so schlimm gewesen, gäbe es da nicht einen Auszug aus dem Verkehrs-Zentralregister mit vier Einträgen seit dem Jahr 2002. In jedem der vier Fälle war der Rechtsanwalt mindestens 20 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs, der Richter sprach von „Beharrlichkeit“.
Um das erneute Fahrverbot zu verhindern – der Anwalt musste bereits einmal vier Wochen lang auf das Auto verzichten – legte sich der Verteidiger mächtig ins Zeug. Der 42-Jährige müsse täglich fast hundert Kilometer von seinem Wohnort zur Kanzlei nach Würzburg pendeln, außerdem sei die Mehrzahl seiner Klienten im gesamten Bundesgebiet verstreut. Daher sei der 42-Jährige unbedingt auf seinen Führerschein angewiesen.
Den erfahrenen Verkehrsrichter konnte er mit derlei Argumenten nicht beeindrucken. Finanzielle Einbußen reichen nämlich nicht aus, um ein Fahrverbot zu verhindern: Der Anwalt muss entweder im Urlaub auf sein Auto verzichten, öffentliche Verkehrsm…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Juni 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.
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