Zweiter Wochenrückblick

Diese Woche war geprägt von der Hitze und dem Gericht als Institution.

In einem Strafprozess erlaubte der Vorsitzende Richter, dass alle Robenträger “ohne” verhandeln dürfen, wegen der Hitze. Als die Protokollführerin fragte, ob sie auch “ohne” darf, schien die männliche Welt erst mal zu überlegen, was sie denn mit “ohne” alles meinen könne. Schließlich wurde ihr “ohne Robe” erlaubt. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Als in einem anderen Verfahren der Vorsitzende fragte, ob angesichts der Hitze im Saal ohne Robe weiter verhandelt werden wolle, lehnte die Anwältin ab. Der Vorsitzende muss das schon als Quälerei von Richtern aufgefaßt haben. Schließlich war er mit Hemd und Krawatte eingeschnürt, während die übrigen Robenträger luftiger gekleidet waren. Aber die Anwältin wollte nicht wirklich quälen. Es war schlicht die weibliche Eitelkeit. Sie hatte ihr T-Shirt bekleckert, weshalb sie sich schämte, die Robe auszuziehen. Wenigstens hat sie es in ihrem Blog geoutet. Vielleicht hat sie ja den Richter hinterher auch aufgeklärt.

In dieser Verhandlung ging es dagegen nicht heiß her, sondern laut zu. Der Richter soll die Klägerin “angebrüllt” haben, aggressiv und unbeherrscht gewesen sein. Daher stellte sie – allerdings erst über 2 Wochen später, einen Befangenheitsantrag. Der wurde abgelehnt, wegen der zeitlichen Verzögerung. Aber auch, weil die Anwältin der Beklagten den Vorgang nicht bestätigte. Na gut, warum sollte sie dies auch tun, wenn der Richter zu ihrem Gunsten befangen wäre? Und andere Frage: Verfällt eine Befangenheit nach 2 Wochen?

Nach einem Verfahren sinierte die Anwältin über die Daseinsberechtigung der Schöffen. Sie erlebte, wie der Vorsitzende Richt…

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Themen: Robe

Erschienen 16. Juli 2010 auf http://www.r-tape.de.

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