Zweistufige Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag

Einleitung:

Eine arbeitgeberseitige Kündigung hat häufig ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zur Folge. In diesem Kündigungsschutzverfahren klagt der Arbeitnehmer auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde ("Kündigungsschutzklage").

Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis zunächst und der Arbeitnehmer schuldet keine weitere Arbeitsleistung. Obsiegt der Arbeitnehmer später mit seiner Kündigungsschutzklage, besteht rückwirkend wieder ein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist insoweit verpflichtet, die Zeit, in der der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hatte, nachzuvergüten. Es handelt sich hierbei um den sogenannten "Annahmeverzugslohn“, den der Arbeitgeber schuldet, weil er dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung gestellt hat.

Dieser Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der "Annahmeverzugslohnes“ wird häufig nicht von Anfang an im Klageverfahren verfolgt. In der Regel richtet sich die Klage zunächst nur gegen die Kündigung. Vielfach rückt die Frage nach "Annahmeverzugslohn“ erst in das Bewusstsein, wenn der Arbeitnehmer mit dem Kündigungsschutzverfahren obsiegt hat. In diesem Fall kann es jedoch bereits zu spät sein.

Das Problem:

Vielfach enthalten Arbeitsverträge oder auch Tarifverträge sogenannte "Ausschlussfristen“. Diese gibt es in verschiedenen Varianten. Die einfache Variante lautet z. B.:

„Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, sofern sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht wurden.“

Häufig werden auch sogenannte "doppelten Ausschlussfristen“ vereinbart. Die obige Klausel wird sodann mit folgender zweiten Stufe ergänzt:

„Im Falle der Ablehnung durch die andere Partei sind die Ansprüche sodann binnen einer Frist von drei Monaten einzuklagen. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.“

Die bisherige Rechtsprechung (z.B. BAG v. 22.02.1978, 5 AZR 805/76; zuletzt noch LAG RP am 19.06.2008, Az 11 Sa 88/08) ging davon aus, dass diese zweite Stufe der Ausschlussfrist für Zahlungsansprüche i.d.R. nicht gewahrt wird, wenn der Arbeitnehmer lediglich Kündigungsschutzklage einlegt. Zahlungsansprüche seien vielmehr durch eine bezifferte Zahlungsklage geltend zu machen, um einen Verfall gem. der zweiten Stufe zu verhindern.

Die aktuelle Entscheidung:

Mit Datum vom 19.03.2008 hat das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 429/07) nun gegenteilig entschieden und seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Nach Auffassung des BAG sei eine Kündigungsschutzklage für den Arbeitgeber regelmäßig dahingehend zu verstehen, dass auch sämtliche Zahlungsansprüche auf Annahmeverzugslohn gewahrt …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 4. Dezember 2008 auf http://www.gssr.de/lawblog/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Ausschlussklausel durch Kündigungsschutzklage gewahrt?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 4. April 2011 — In Arbeitsverträgen findet man häufig sog. Ausschlussklauseln. Danach sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beidseitig nac…

Kündigungsschutzklage und Arbeitslohn (Annahmeverzugslohn)

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 10. April 2010 — Kündigungsschutzklage und Arbeitslohn (Annahmeverzugslohn) – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin- Eine häufige Ko…

BRTV-Bau und Annahmeverzugslohnansprüche

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 12. April 2011 — Während des Kündigungsschutzprozesses besteht für den Arbeitgeber das größte Risiko darin, dass er den Prozess verliert und d…

Arbeitgeber an eigene unwirksame Klausel gebunden

Unternehmerarbeitsrecht | 11. Oktober 2011 — Ist die in einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel enthaltene Ausschlussfrist kürzer als drei Monate, führt dies zur Unwir…

Arbeitsrecht: Zweistufige Ausschlussfristen können geteilt werden

Meyer-Köring v.Danwitz | 4. Juni 2008 — In Formulararbeitsverträgen können zweistufige Ausschlussklauseln vereinbart werden. Bei Unwirksamkeit eines Teils sind zweistu…

Arbeitsgerichte uneins über Lohnnachschlag für Leiharbeiter

Kanzlei Blaufelder | 14. November 2011 — Im Streit um Lohn-Nachschläge wegen unwirksamer Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbei…

Urlaubsabgeltungsansprüche/Ausschlussfristen (BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 352/10)

rechtsanwalt-karlsruhe.com | 16. August 2011 — Ausgangspunkt: Bestehende Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers sind abzugelten, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsver…

LAG Nürnberg- zweistufige Ausschlussfrist durch Kündigungsschutzklage gewahrt

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 17. Juni 2011 — In Arbeits- und in vielen Tarifverträgen finden sich häufig Ausschlussfristen. Hiernach verfallen Ansprüche, wenn diese nicht…

Leiharbeitnehmer nicht an Ausschlussfristen gebunden

JuracityBlog | 23. März 2011 — Leiharbeitnehmer, die ihren “Eyual Pay”-Anspruch geltend machen wollen, sind nicht an die tariflichen Ausschlussfristen im Entl…

Ausschlussfrist verhindert Urlaubsabgeltung auch bei langfristig erkrankten Mitarbeitern

Depesche quinta essentia | 23. August 2011 — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Fall des Urlaubsabgeltungsanspruchs für dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer für die …