Zweifelhaftes Geschäftsmodell von DigiProtect

Nachstehen veröffentlichen wir den anonymisierten Auszug eines Schreibens an eine Abmahnkanzlei, welche die Firma DigiProtect vertritt.

“… Wir stehen aber in der Tat dafür ein, dass auch in diesen Fällen der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, den Ihre Mandantschaft offenbar nicht kennt.

Wie anders ist es zu erklären, dass diese nahezu ein Jahr (2007) selbst in der Lage war, Verletzungen aus eigener Kompetenz und Kapazität zu verfolgen, nun aber hierfür 5 (!) Rechtsanwaltsbüros in Anspruch nimmt.

Hintergrund hierfür ist vermutlich, das, was ein Mitarbeiter Ihrer Mandantschaft, Herr Thomas Hein, öffentlich in einem Interview verlautbaren ließ.

Darin heißt es:

Keiner bei DigiProtect hat ein fixes Gehalt. Wenn wir Geld verdienen, verdienen alle daran. Wenn nicht, dann nicht. Dies bezieht sich auf die Anwälte, den Absatz, das Personal und die Kunden. Es geht nur darum, wie viel Geld hereingeholt werden kann und das wird dann geteilt. Es gibt aber kein finanzielles Risisko für den Kunden, dessen Inhalte wir schützen. Wir zahlen alles, von Gerichtskosten bis Anwaltskosten.

(Übers. aus dem Englischen, Quelle: http://www.hush-hush.co.uk/world-sex-news/DigiProtect-Targets-Privacy.php)

Dieses Geschäftsmodell ist es, welches mit den Zwecken des Urheberrechts und dessen Schutzgedanken sich nur schwer in Einklang bringen lässt.

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Themen: Abmahnung , Geistiges Eigentum , Geld , Verdienen , Verhältnismäßigkeit , Geschäftsmodell , Abmahnkanzlei , Digiprotect
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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