Jugendrichterin Heisig ist tot
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag | 3. Juli 2010 — Die bundesweit bekannte Berliner Jugendrichterin Kirsten H. hat sich vermutlich das Leben genommen. Am Sonnabend wurde nach t…
An der Befähigung zum Richteramt muss bei der Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig stark gezweifelt werden. Eine Berliner Jugendrichterin sorgt mit Forderungen nach mehr Härte im Umgang mit kriminellen Ausländern für Aufregung. Wie die «Bild»-Zeitung (Samstagausgabe) unter Berufung auf die Zeitschrift «der kriminalist» berichtet, fordert Richterin Kirsten Heisig schnellere Strafverfahren und plädiert dafür, öfter Arrest statt Bewährungsstrafen zu verhängen. Die Zeitung zitiert Heisig, die Fälle aus Neukölln verhandelt, mit den Worten: «Der Warnschussarrest ist überlegenswert, da viele Jugendliche bloße Bewährungsstrafen als eine Art Freispruch auffassen.» Quelle: abacho Diese polemischen und ausländerfeindlichen Äußerungen sind für eine Richterin nicht nur sehr unrühmlich, sondern schlicht fachlich falsch. Arrest ist nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) ein Zuchtmittel und ist unter den Voraussetzungen von (§ 13 ff JGG) zu verhängen; § 13 (1) Der Richter ahndet die Straftat mit Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewußtsein gebracht werden muß, daß er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. (2) Zuchtmittel sind die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen, der Jugendarrest. (3) Zuchtmittel haben nicht die Rechtswirkungen einer Strafe. Bewährung (§ 21 JGG) selbst kann aber nur bei Verhängung von Jugendstrafe gewährt werden. Jugendstrafe (§ 17 JGG) ist gem. § 17 Abs. II JGG aber immer nur dann zu verhängen, wenn (...) wegen der s…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. September 2008 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.
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