Zweifache fahrlässige Tötung : 90 Tagessätze wegen geringen Verschuldens

Bereits zum dritten Mal hat ein Würzburger Gericht wegen eines tragischen Verkehrsunfalls auf der B27 zwischen Thüngersheim und Veitshöchheim am Mittwoch ein Urteil gesprochen. Dieses Mal endgültig: Eine 48-jährige Frau aus dem Raum Lohr muss wegen zweifacher fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe in Höhe von 3.150 Euro (90 Tagessätze von 35 Euro) bezahlen.

Fast viereinhalb Jahre nach dem Unfall ist die juristische Aufarbeitung des Geschehens damit endlich abgeschlossen. Es war einer jener Prozesse, an deren Ende es nur Verlierer gibt: Sowohl für die Angehörigen der Opfer als auch für die 48-Jährige „ist nichts mehr, wie es war“, sagte der Vorsitzende der 4. Strafkammer.

Die Arzthelferin war mit ihrem Geländewagen am 11. Mai 2006 aus ungeklärter Ursache auf einem schnurgeraden Teil der B27 komplett auf die Gegenfahrbahn geraten. Dort kam es zum Zusammenstoß mit einem anderen PKW, dessen 36-jährige Fahrerin und ihre elfjährige Tochter getötet wurden. Durch drei Instanzen hatte sich die dreifache Mutter immer auf eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit als Ursache für den Unfall berufen. Nach eigenen Angaben kann sich die 48-Jährige an nichts erinnern: „Ich würde selbst gerne wissen, wie es passiert ist.“

Vom Amtsgericht Würzburg wurde sie im März 2008 zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. In einem ersten Berufungsprozess konnte sich das Landgericht nicht von ihrer Schuld überzeugen und sprach sie frei. Gegen den Freispruch ging der Vater des getöteten Mädchens erfolgreich in Revision: Der Bundesgerichtshof stellte Fehler bei der Beweiswürdigung fest. Deshalb musste vor dem Landgericht erneut verhandelt werden.

Der erste Verhandlungstag dauerte nur wenige Minuten, weil die psychisch stark beeinträchtige Angeklagte weinend zusammenbrach. Gestern wurde sie vom Landgerichtsarzt betreut, stand die Verhandlung durch und zog einen Schlussstrich unter das Verfahren, indem sie ihre Berufung überraschend auf die …

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Themen: Juristisches

Erschienen 21. Oktober 2010 auf http://www.woetzel-online.info/.

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