NPD muss 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen
Reuters | 2. April 2009 — Berlin (Reuters) - Die rechtsextreme NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen. …
Dass die US-Gerichtsbarkeit in Sachen Schadenersatz mitunter nicht gerade zimperlich entscheidet, ist ja hinlänglich bekannt. Da auch bei uns in diesem Jahr die Frage nach der angemessenen Höhe eines Schadenersatzes bzw einer Entschädigung nach sexuellem Missbrauch heftig diskutiert wurde, lässt folgende aktuelle Meldung dennoch aufhorchen: "Ein Geschworenengericht im US-Staat Delaware hat einem mutmaßlichen Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen 30 Millionen Dollar Schadenersatz (knapp 22,9 Millionen Euro) zugesprochen. Es sei bei weitem die höchste Summe, die jemals in einem einzigen Gerichtsurteil im Zusammenhang mit einem solchen Missbrauchsfall angeordnet worden sei, hieß es aus Expertenkreisen am Mittwoch. Der Kläger hatte vor Gericht ausgesagt, er sei als Bub in den 60-er Jahren von einem katholischen Priester sexuell missbraucht worden.
Laut der Entscheidung des Gerichts in der Stadt Baltimore war die Kirchengemeinde St. Elizabeth's in der Stadt Wilmington für den Missbrauch mitverantwortlich und muss dem Kläger daher drei Millionen der insgesamt 30 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Zuvor hatte ein Richter den Priester Francis DeLuca des Missbrauchs an dem Kläger John V. für schuldig befunden. Der 80-jährige Geistliche war 2008 aus dem Priesteramt verstoßen worden. Wegen des wiederholten Missbrauchs an seinem 18-jährigen Großneffen war DeLuca 60 Tage in einem New Yorker Gefängnis gesessen." (APA/dapd)
Mit ca 23 Mio Euro also stufte das Gericht in Baltimore den auf Grund des sexuellen Missbrauches entstandenen Schaden ein. Nun zum Vergleich eine kurze Erinnerung an jene Zahlen von Entschädigungen durch die Kirche, die hierzulande vor wenigen Monaten durch die Medien geisterten:
"Wie es im Entschädigungsmodell heißt, sollen `für Fälle von über mehrere Jahre hinweg fortgesetztem Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen´ 25.000 Euro ausbezahlt werden, 5000 Euro für leichte Fälle, 15.000 für mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder eine geringe Zahl schwerwiegender Übergriffe unter Gewalteinwirkung. Und das Modell sieht auch noch einen letzten Punkt vor, der betragsmäßig nach oben offen gelassen wurde: Entschädigungen `in besonders extremen Fällen´." (die presse vom 25.6.2010) Fairerweise ist hinzuzufügen, dass allfällige Therapiekosten zusätzlich übernommen werden sollten.
Standardmäßig kann man davon ausgehen, dass sich die Leistungen im Schnitt bei unter 25000 Euro einpendeln dürften, also etwa einem Promille der aktuell in Amerika zugesprochenen Summe.
Da nicht anzunehmen ist, dass in den USA eine nach sexuellem Missbrauch allenfalls erforderliche Therapie mit über 20 Mio Euro zu Buche schlägt, bleibt nur noch fassungsloses Erstaunen über die Grundsätze und Maßstäbe des amerikanischen ……
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Dezember 2010 auf http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com.
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