Zweierlei Deal

Vor Gericht wird gefeilscht, auch vor dem Strafgericht. Das war schon immer so, dass wird immer so sein, und seit einiger Zeit ist es sogar legal. Die meisten Strafverteidiger haben die gesetzliche Regelung der Verständigung ("Deal") immer abgelehnt, und zwar mit Recht. Denn von den Regelungen des Deals ausgenommen ist ausgerechnet auch der Punkt, der allen Parteien am meisten am Herzen liegen muss, nämlich der Rechtsmittelverzicht. Jede Einigung ist für den Angeklagten - und teilweise auch der Staatsanwaltschaft - nur dann etwas wert, wenn ihr Bestand auch gesichert ist. Schließlich hat der Angeklagte viel zu verlieren. Seine Gegenleistung bei der Verständigung ist schließlich ein Geständnis, das später noch verwertet werden könnte. Deshalb war von Anfang an klar, dass es neben den gesetzeskonformen Verständigungen weiterhin auch die paralegalen Verständigungen geben würde. Wer ist bloß auf die Idee kommen, dass Parteien aufhören würden, sich bei beidseitigem Nutzen auch auf gesetzwidrige Weise zu verständigen? Schließlich hat man das jahrzehntelang getan. Warum hätte man aufhören sollen? Nun hat man eine kuriose Gemengelage aus legalen und par…

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Themen: Parteien , Thomas Fischer

Erschienen 20. Januar 2012 auf http://nebgen.blogspot.com.

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