Zwei "Scheidungsprofis" geben dem BGH Gelegenheit, in nur einer Entscheidung zu einer Anzahl von Unterhalts-Problemen Stellung zu nehmen.

Wenn die Parteien schon öfter geschieden sind, sich mit den Problemen rund um die Scheidung also auskennen und frühzeitig entsprechende Fallstricke für den Ehepartner ins Eheleben einbauen, dann kann gerade auch ein Unterhaltsprozess auf allerhöchstem juristischem Niveau geführt werden. Und das war in dem Verfahren, in dem der BGH am 04.08.2010 unter dem Az. XII ZR 7/09 entschied, offensichtlich der Fall: Zum Sachverhalt: 1. Rahmendaten: Eheschließung März 1995. Er: 58 Jahre alt, zweite Ehe Sie: 54 Jahre alt, dritte Ehe Er ging im August 1996 mit 59 Jahren in Rente. Sie war während der Ehe nicht berufstätig und ist seit September 2000 in Rente. Trennung im Juni 2006, Scheidung rechtskräftig Oktober 2008. 2. Er hat im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (mit ihrer Genehmigung) sein Wohnanwesen auf ein Kind übertragen, sich jedoch den lebzeitigen Nießbrauch einräumen lassen, zugleich aber die Erhaltungskosten für das Anwesen übernommen. Anschließend hat er ein Darlehen zur Dachsanierung aufgenommen. Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts will er nicht nur Zinsen, sondern auch die Tilgung abziehen mit der Begründung, er bilde durch die Darlehensrückzahlung kein Vermögen. Sie trägt vor, wenn er bedingt durch das Darlehen ihr keinen ordentlichen Unterhalt mehr zahlen könne, sei er " verarmt" im Sinne von § 528 BGB und müsse das übertragene Anwesen zurückfordern. 3. Sie hatte sich gleich zu Beginn der Ehe bei ihrem Arbeitgeber gemeldet und darum gebeten, " gehen zu dürfen". Daraufhin hat der Arbeitgeber gekündigt. Vor Gericht trägt sie vor, sie habe das getan, weil zwischen den Eheleuten verabredet gewesen sein, sie solle sich um die Ferien-Pensionen des Ehemannes kümmern. Er bestreitet das, gibt an, für die Führung der Pensionen hätte er keine Hilfe benötigt. Vielmehr habe sie aus Krankheitsgründen ihren Job aufgegeben. 4. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass sie während der Ehe gar keine und er nur für ein Jahr Altersversorgungsansprüche erworben hat, will sie länger und mehr nachehelichen Unterhalt. Durch die Versorgungslücke sei ihr ein ehelicher Nachteil entstanden. Er wendet ein, eheliche Nachteile bei der Altersversorgung würden regelmäßig durch den Versorgungsausgleich ausgeglichen, und der …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Unterhalt , Bgh , Rente , Trennung , Vorweggenommene Erbfolge , Altersvorsorge , Versorgungsausgleich , Sekundäre Darlegungslast , Ehebedingter Nachteil , Darlehensraten , Vermögensbildung

Erschienen 6. September 2010 auf http://fokus-familienrecht.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Nicht nur die ZInsen, sondern auch die Tilgung eines Darlehens kann unter Umständen bei der Berechnung von nachehelichem Unte…

Fokus Familienrecht | 7. September 2010 — Der Unterhaltsschuldner soll auf Kosten des Unterhaltsberechtigten kein Vermögen ansammeln. Deshalb dürfen bei der Berechnung nach…

Rentenberechnung Ehebedingter Nachteil: BGH: geringere Rente kann ehebedingter Nachteil im Sinne von § 1578 b BGB sein

Fokus Familienrecht | 8. September 2010 — Unter bestimmten Umständen kann entgegen der üblichen Regel ein ehebedingter Nachteil im Sinne von § 1578 b BGB auch darin liegen,…

Nachehelicher Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile

scheidungsfix | 5. April 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH)hatte sich mit einer Entscheidung des OLG Braunschweig zum nachehelichen Unterhalt wegen - vermeintl…

Ehebedingte Nachteile – Altersunterhalt oder Versorgungsausgleich

Rechtslupe | 26. August 2010 — Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578 b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorso…

Ausgleich ehebedingter Nachteile durch Versorgungsausgleich

RECHTSAUSKUNFT | 30. November 2010 — BGH, Urteil vom 04.08.2010 – XII ZR 7/09 Wenn die vom Unterhaltsberechtigten auf Grund der ehelichen Rollenverteilung erlitte…

BGH: Zur Herabsetzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

scheidungsfix | 11. Juli 2011 — Der XII. Senat des Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern ein titulierter nachehelicher Un…

BGH: Verlust des Unterhaltsanspruchs aus der ersten Ehe durch Wiederheirat ist kein durch die zweite Ehe bedingter Nachteil i.S.v.…

Fokus Familienrecht | 28. Februar 2012 — Die Ehefrau war in erster Ehe verheiratet gewesen, hatte sich wegen ihres zweiten Mannes scheiden lassen und dann diesen geheirate…

Nachehelicher Unterhalt Ehebedingte Nachteile: Nachehelicher Unterhalt, ehebedingte Nachteile und die nacheheliche Solidarität

Rechtslupe | 8. November 2010 — Bei der Billigkeitsprüfung nach § 1578 b Abs. 1 Satz 2 BGB ist vorrangig zu berücksichtigen, ob ehebedingte Nachteile eingetr…

Begrenzung nachehelichen Unterhalts

h.L. | 8. Dezember 2007 — Unter dem Aktenzeichen XII ZR 16/07 hat der Bndesgerichtshof entschieden, daß der Unterhaltsverpflichtete die Darlegungs- und …

BGH definiert ehebedingten Nachteil nach § 1578 b BGB

Fokus Familienrecht | 6. Dezember 2010 — Die Gleichung ist ganz einfach: Angemessener Lebensbedarf minus tatsächlich erzieltes oder erzielbares Einkommen = ehebedingter Na…

ZPO - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
Urteil des XII. Zivilsenats vom 4.8.2010 - XII ZR 7/09 -