Zwei Oberlandesgerichte entschieden: eBay-Banner „Verkäufer trägt eBay-Gebühren“ ist abmahnfähig!
am 27.11.2007 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Viele eBay-Händler werben plakativ unter Verwendung grafischer Hervorhebungen sinngemäß wie folgt: „eBay ich, Versand der Käufer“. Ist diese Form der Werbung abmahnfähig? Bereits zwei Oberlandesgerichte sind jedenfalls der Ansicht, dass dies zumindest unter bestimmten Voraussetzungen der Fall ist.
OLG Hamburg: Das OLG Hamburg (Beschluss vom 12.09.2007 - Az. 5 W 129/07) hält die Werbung „ebay ich, Versand der Käufer“ für einen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. So handle es sich hier um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da bereits aus den eBay-AGB verbindlich folge, dass der Verkäufer die eBay-Gebühren zu übernehmen habe. Eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten werde auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass es Anbieter gibt, die Rechts- oder Vertragsbedingungen – hier die eBay-Bedingungen –, nicht beachten. Vielmehr werde der Verstoß noch verstärkt und könne nicht mehr als Bagatellverstoß i.S.d. § 3 UWG angesehen werden, wenn der Anbieter eine solche Werbung durch einen hervorgehobenen Hinweis (hier: animierte Grafik "Keine eBay-Gebühr") besonders herausstellt.
Kammergericht Berlin: Das Kammergericht Berlin führte in einem aktuellen Beschluss aus, dass auch objektiv richtige Angaben unzulässig sein können, wenn sie bei einem erheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise deshalb einen unrichtigen Eindruck erweckten, weil Selbstverständliches in einer Weise betont werde, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (Beschluss vom 09.11.07, Az. 5 W 304/07). Demnach sei die Werbung „eBay ich, Versand der Käufer“ dann wettbewerbswidrig, wenn sie eine besondere Aufmerksamkeit erziele und sich in irgendeiner Form (bspw. Grafisch) von der übrigen Artikelbeschreibung des Online-Händlers abhebe.
…
Versand Du - eBay ich macht Konkurrenten ärgerlich
LBR-Blog / Auf eBay ist er selbstverständlich, der kleine nette Hinweis des Verkäufers:Versand Du - eBay ich.Zu selbstverständlich und daher wettbewerbswidrig, wie das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschl. v. 29.03.2007, Az. 310 296/07) findet. Denn wenn…
Abmahnung wegen negativer Bewertung bei ebay
Olpe und Recht / Ein ebay- Mitglied ersteigert DVD- Rohlinge bei einem ebay- Händler. Dieser vereinnahmt den Kaufpreis, liefert nicht und ignoriert sämtliche Mahnungen des Käufers und Aufforderungen des ebay- Käuferschutzes. Der Verkäufer wickelt in diesem Zeitr…
ebay: Rache an Kunden geht nicht mehr
LawBlog / Bei ebay treten ab morgen neue Bewertungsregeln in Kraft. Wichtigste Änderung: Verkäufer können Käufer nicht mehr neutral oder negativ bewerten. Ebay begründet dies mit dem Hinweis, dass viele Käufer Rachbewertungen fürchten. Deshalb bewertete…
eBay-Händler dürfen “Paypal”-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen
Handakte WebLAWg / Bei PayPal – ein Unternehmen von eBay – handelt es sich um ein System, das dem Käufer die Online-Zahlung erleichtern soll. Der Kunde kann die Zahlung nach vorheriger Anmeldung bei PayPal online durchführen, indem er sich in sein Kundenkonto ein…
Neues eBay Rechtsportal erklärt Regeln für den Online-Handel
Handakte WebLAWg / Auf diesen Seiten haben wir für Sie Grundlagen und Expertenwissen für den Handel bei eBay zusammengestellt. Egal ob Sie Käufer, privater Verkäufer oder gewerblicher Verkäufer sind – hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen üb…
eBay Geschichten von 123weg - Vorzeitiges Beenden einer Auktion
DPMS INFO / Fliesen, Schrotthändler, eBay & Co. Die Geschichte handelt von einem Schrotthändler, einem Verkäufer und einem Käufer, die bei eBay ihr Glück suchten. Neulich erzählte mir jemand - im Folgenden Verkäufer genannt, dass er bei einem Schrotthänd…
