Zwei Jobs. Eine Ausnahme: Kostenerstattung

CK - Washington.   Zwei Ganztagsstellen begann der Kläger. Er jonglierte sie, in dem er sich jeweils bei einer krank meldete oder Elternzeit nahm. Da er die Arbeitgeber belogen hatte, entließ ihn einer, den er prompt wegen Diskriminierung verklagte. Er verlor nicht nur. Das Gericht gewährte auch den Arbeitgeberantrag auf Erstattung von $65.605 Anwaltskosten. Es beurteilte die Klage als unbegründet und frivol. Am 13. Oktober 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans im Fall A. Blanks v. Vou…

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Themen: Elternzeit , Jobs , /usa-recht-2011/onus
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 14. Oktober 2011 auf http://anwalt.us.

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