Zwei Jahre nach der Lehman-Insolvenz: Wo stehen die Anleger?
Pünktlich zum Zwei-Jahres-Tag der von Holding Inc. hat die NetSkill AG
gestern auf der Competence SITE ein Interview mit meinem Rechtsanwalt Arne Podewils veröffentlicht (Link zum Interview). Darin beantwortet der Kollege
Podewils, der in der Kanzlei für den Bereich „Lehman“ verantwortlich ist, verschiedene Fragen zu möglichen Ansprüchen der Anleger
gegen die Beraterbanken. Der Schwerpunkt des Interviews liegt natürlich auf den Fragen zur Entwicklung der Rechtsprechung.
Wie zu erwarten war, lässt sich noch keine klare Tendenz in der Rechtsprechung erkennen. Der Kollege Podewils stellt aber zu der
Frage, ob Ansprüche wegen des Verschweigens von Kick-Back-Zahlungen bestehen, durchaus eine Übereinstimmung fest: Danach gehen viele
Gerichte vielfach einfach und ohne nähere Begründung von einem sog. aus. Die für Anleger günstige Kick-Back-Rechtsprechung komme dann nicht zur
Anwendung. Festpreisgeschäft bedeutet, dass die Bank als Verkäuferin und nicht als Vermittlerin (Kommissionärin) der
Lehman-Zertifikate auftritt. Die Gerichte meinen, weil die Bank als Verkäuferin auftritt, müsse sie nicht über ihre Vergütungen
aufklären.
Die begründungslose Annahme eines Festgeschäfts ist mit den Fakten kaum in Einklang zu bringen. Die Abrechnungen der deuten auf ein Kommissionsgeschäft hin, die
der weisen ein solches sogar ausdrücklich aus.
Dennoch reicht für die Banken momentan offenbar aus, einfach ein Festpreisgeschäft vorzutragen und sich in diesem Zusammenhang z. B.
auf einen „Systemfehler“ zu berufen: Angeblich seien gerade die Textteile, die ein Kommissionsgeschäft belegen, von der Software
vorgegeben und nicht zu ändern gewesen.
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