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Zwei Eilanträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen anlässlich des G8-Gipfels abgelehnt

am 05.06.2007 von http://log.handakte.de/

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat im Zusammenhang mit für den heutigen Tag geplanten Veranstaltungen anlässlich des G8-Gipfels zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Der eine Antrag betrifft eine unmittelbar am G8-Zaun geplante Mahnwache anlässlich des 40. Jahrestags des Sechs-Tage Kriegs zwischen Israel und einer arabischen Kriegsallianz. Diese Mahnwache war vorinstanzlich nur unter Beschränkungen zugelassen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag wegen nicht hinreichender Begründung als unzulässig abgelehnt; in der Beschwerdeschrift sei nicht dargelegt worden, inwieweit aufgrund der Beschränkungen von einem schwer wiegenden Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG auszugehen sei. (1 BvR 1428/07)
Der andere Antrag betrifft eine in der Nähe der Hauptwache des Fliegerhorstes Rostock-Laage geplante Demonstration. Diese Demonstration war vorinstanzlich nur unter Auflagen zugelassen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt, da sich ein schwerer Nachteil, den es abzuwenden gelte, nicht feststellen lasse. Dem Beschwerdeführer sei die Durchführung der geplanten Veranstaltung nicht vollständig verwehrt worden; er könne sie in hinreichender Nähe zum Flugplatz - etwa 500 Meter von ihm entfernt im Bereich einer Buswendeschleife - durchführen, wenn auch nicht direkt …

Zwei Eilanträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen anlässlich des G8-Gipfels abgelehnt

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