Neuerungen IN Der Zwangsvollstreckung: Neuerungen in der Zwangsvollstreckung
Rechtslupe | 19. Juni 2009 — Der Deutsche Bundestag hat soeben zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlo…
Der Deutsche Bundestag hat am 19.Juni 2009 zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert.
“Mit den verbesserten Informationsmöglichkeiten für Gläubiger können vollstreckbare Zahlungsansprüche effektiver durchgesetzt werden, wenn der Schuldner - entgegen seiner gesetzlichen Pflicht - falsche oder gar keine Angaben zu seinem Vermögen macht. Gerichtsvollzieher können im Auftrag des Gläubigers künftig zum Beispiel herausfinden, wo der Schuldner Konten oder Depots führt. Durch eine Anfrage beim Rentenversicherungsträger kann der Gerichtsvollzieher erfahren, ob und wo ein Arbeitsverhältnis besteht. Mit diesen Informationen kann der Gläubiger die entsprechenden Forderungen durch das Vollstreckungsgericht pfänden lassen. Durch eine präzise Fassung der Voraussetzungen für eine Auskunft durch Dritte - z.B. den Rentenversicherungsträgern - stellen wir aber sicher, dass der Eingriff in das Recht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung auf das Notwendige beschränkt wird. Ich bin sehr froh, dass die parlamentarischen Beratungen dieses wichtigen Projekts, das wir gemeinsam mit den Bundesländern in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf den Weg gebracht haben, noch in dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht worden sind”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. “Die heute ebenfalls beschlossenen vereinfachten Versteigerungsmöglichkeiten für gepfändete Gegenstände im Internet dienen Schuldner und Gläubiger gleichermaßen: Gerade für den Schuldner ist es sehr wichtig, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erlangen. Denn: Je höher der Erlös, desto weniger Gegenstände müssen versteigert werden, damit der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleichen kann. Ich gehe davon aus, dass mit der geplanten Internetversteigerung größere Beträge erzielt werden können. Über das Internet erreichen wir einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform ist für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich. Ein größerer Bieterkreis bedeutet mehr Wettbewerb um den Zuschlag und dadurch höhere Erträge. Wir helfen damit Schuldnern, wieder auf die Beine zu kommen. Und w…
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