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Zwangsvollstreckung in einen GmbH-Geschäftsanteil

am 02.06.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Hat ein Gläubiger Forderungen gegen eine Person, die Gesellschafter einer GmbH ist, so kann natürlich gegen die GmbH selbst nicht vorgegangen werden. Jedoch ist der Geschäftsanteil an der GmbH selbst ein Vermögensgegenstand des (Privat-)Schuldners, der oft einen interessanten Weg der Forderungsdurchsetzung darstellt.
§ 859 Zivilprozeßordnung (ZPO) unterwirft den „Anteil an dem Gesellschaftsvermögen“ der Pfändung. Hierbei handelt es sich dabei um eine echte Anteilspfändung, durch welche der Gläubiger unmittelbar Zugriff auf die Mitgliedschaft an der GmbH erlangt. Er kann dann einerseits die Gesellschaft kündigen (§§ 725 BGB; 135 HGB) und sich aus dem Auseinandersetzungsguthaben befriedigen. Andererseits kann der Gläubiger auf die mitgepfändeten Nebenrechte, insbesondere auf die Gewinnansprüche zugreifen. Der Geschäftsanteil ist selbst dann pfändbar, wenn die GmbH aufgrund ihres Statuts (Gesellschaftsvertrages) der Übertragung eines Geschäftsanteils zustimmen muß (sog. “vinkulierter Geschäftsanteil”). Die Verwertung der gepfändeten Mitgliedschaft erfolgt nicht durch Überweisung (wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen) sondern i.d.R. gem. §§ …

Die Haftung des Geschäftsführers nach dem BDSG

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GmbH-Gründung ohne Mindestkapital bald möglich

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Heute hat der Bundesrat das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, passieren lassen. Frühestens zum November diesen Jahres werden die umfangreichen Neuregelungen dann in Kraft t…

Keine Teilwertabschreibung bei Eigenkapitalersatz

Blickpunkt Recht & Steuern / Bei einer GmbH besteht unter anderem immer dann eine Insolvenzantragspflicht, wenn die Gesellschaft überschuldet ist. Diese Überschuldung kann aber dadurch beseitigt werden, daß die Gläubiger für Ihre Forderungegen gegen die…

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Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei unzureichender (externer) Beratung

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Geschäftsführer, die gegen Pflichten verstoßen, haften der GmbH für den entstandenen Schaden (§ 43 Abs. 3 GmbH-Gesetz). Diese gesetzliche Regelung schafft einen weitern Rahmen der persönlichen Haftung eines Geschäftsf&#…

Betriebsaufspaltung und Vertretungsbefugnis

Blickpunkt Recht & Steuern / Die personelle Verflechtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einer GmbH - und damit eine steuerlich relevante Betriebsaufspaltung - ist auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GbR, der zugleich alleini…

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