Weiterbeschäftigungsanspruch Vollstreckung: PKH in der Zwangsvollstreckung
Rechtslupe | 4. Januar 2010 — Auch bei der eingeschränkten pauschalen Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung gemäß § 119 Abs. 2 ZPO i…
§ 15 Nr. 3 EGZPO ermöglicht landesgesetzlichen Vorschriften über die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband. Hiervon haben die meisten Bundesländer dadurch Gebrauch gemacht, dass sie vor der Vollstreckung gegen die Gemeinde eine Einschaltung der Kommunalaufsicht verlangen, sei es im Wege einer Anzeige der geplanten Vollstreckung, sei es im Wege eines Zulassungs- oder Genehmigungserfordernisses.
Diese Regelung des § 15 Nr. 3 EGZPO gilt auch für die Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln. Eine Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 69 Abs. 1 ThürKO, mit der die Zwangsvollstreckung gegen eine Gemeinde aus einem arbeitsgerichtlichen Titel zugelassen wird, ist nicht vollziehbar, wenn das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wiederhergestellt hat.
Ist vor der Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bereits ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen, so hat das Vollstreckungsgericht in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen des Schuldners und des Gläubigers zu prüfen, ob diese Maßnahme aufzuheben ist.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Februar 2010 – VII ZB 3/09
Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren: PKH in… » Vollständiger ArtikelErschienen 16. März 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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