Zwangsräumung vs. Suiziddrohung
am 24.07.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress
Bei der Zwangsvollstreckung insbesondere auf Räumung von Wohnungen oder Einfamilienhäuser gerichteter Titel setzt sich der Schuldner nicht selten damit zur Wehr, dass er glaubhaft vorträgt, im Falle einer Durchführung der Zwangsvollstreckung Selbstmord zu begehen. Mit dieser Begründung ficht er dann die Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts an.
Das Vollstreckungsgericht steht vor der undankbaren Aufgabe, zwei hohe Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen: den Lebensschutz, Art. 2 Abs. 2 GG gegen den Eigentumsschutz, Art. 14 und die Rechtsstaatsgarantie, Art. 19 Abs. 4 GG.
Der BGH (Beschluss vom 14.06.2007, Aktenzeichen V ZB 28/07) hat nun erstmals klare Regeln dafür aufgestellt:
a) Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).
b) Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hat der Tatrichter, bevor er die Unterbringung anregt, stets zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung durch ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen begegnet werden kann. Bei der gebotenen Abwägung mit den Interessen des Gläubigers (und gegebenenfalls des Erstehers) sind die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung und die voraussichtliche Dauer zu berücksichtigen.
c) Regt das Vollstreckungsgericht bei den zuständigen Stellen eine Unterbringung an, sollte es darauf hinweisen, dass die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes des Schuldners nicht in einer dauerhaften …
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Eben!
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Selbsttötungsdrohung als Vollstreckungsschutz
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bankundkapitalmarktrecht / Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung stellt eine unangemesene Benachteiligung des Kreditnehmers dar, wenn die Bank die Kreditforderung frei an beliebige Dritte abtreten kann (…
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» IWW Institut fr Wirtschaftspublizistik
Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik mit Sitz in Nordkirchen, Düsseldorf und Würzburg, gibt Steuer- und Wirtschafts-Informationsdienste heraus. Unsere Zielgruppen sind Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer. Die Theme…
