Zwangsgeld gegen T-Mobile?
am 14.11.2006 von LawBlog
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Der Mobilfunkbetreiber „T-Mobile“ hat vorübergehend akute Rettungsarbeiten der nordrhein-westfälischen Polizei behindert. Das wirft der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Tochterunternehmen der deutschen Telekom vor. Für die Ortung der Handys die vermisste Menschen in höchster Lebensgefahr bei sich haben, hatte T-Mobile zum 1. November plötzlich schriftliche Telefax-Anträge und jeweils eine Gebühr von 30 Euro verlangt. Wolf sah darin eine Hilfsverweigerung und drohte dem Unternehmen für jeden Fall ein Zwangsgeld von 2.500 Euro an.
Die Sprecherin von T-Mobile lenkte gegenüber der Nachrichtenagentur pbd ein: „Wir sind weiter an einer guten Zusammenarbeit interessiert“, sagte Marion Kessing. Es war, wie Wolf es formulierte, „eine jahrelang praktizierte gedeihliche Zusammenarbeit“. Bei Ermittlungen etwa nach Vermissten mit konkreter Suizid-Absicht konnten Kriminalbeamte telefonisch bei T-Mobile anfragen: Wo genau ist das Handy zu orten? Doch das Unternehmen schien sich „der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Gefahrenabwehr“ (O-Ton Wolf) „nicht mehr bewusst zu sein“. In schnödem Kaufmannsdeutsch ließ es wissen, es werde „auf das beim Wettbewerb schon länger praktizierte Faxverfahren mit Premiumrate“ umstellen. Im Klartext: Eins solcher Faxe …
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