Zwangsanwendungsgesetz verabschiedet
am 18.03.2008 von strafprozess
Die eidg. Räte haben heute die Differenzen zum neuen Zwangsanwendungsgesetz ZAG bereinigt (vgl. meinen
Beitrag vom Februar 2006). Umstritten war zum Schluss noch der Einsatz der sog. “Taser” (Elektroschockpistolen oder amtsdeutsch: nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte), welchen sogar der Bundesrat abgelehnt hatte. Stellvertretend für die Minderheit zitiere ich hier aus dem heutigen Votum von
NR Vischer, das den Nagel auf den Kopf trifft:
Ursprünglich war dieser Taser in der bundesrätlichen Vorlage nicht vorgesehen - selbst alt Bundesrat Blocher wollte ihn nicht! Es gab eine Eigendynamik in diesem Hause, von welcher sich der Ständerat schlussendlich hat anstecken lassen.
Dieser Taser ist ein unverhältnismässiges Instrument polizeilicher Gewalt. Das Instrument ist aber nicht nur unverhältnismässig, sondern nicht erprobt, weswegen es gefährlich ist. […]. Es gibt ein polizeiliches Missverständnis. Die polizeilichen Einsatzmittel und Berechtigungen gehen meistens ohne Gesetz weniger weit als mit Gesetz. Es ist ein tiefer Irrtum vieler Polizeistellen, die meinen, es sei alles erlaubt, wenn sie kein Gesetz hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne gesetzliche Ermächtigung ist nicht einmal der Gebrauch einer Schusswaffe erlaubt. Sie können also nicht argumentieren, dass dieses Gesetz a priori im Interesse jener sei, welche die polizeilichen Befugnisse einschränken wollen. In einem gewissen Sinn könnte genau das Gegenteil der Fall sein […]. Ich habe aber langsam den Verdacht, Ihnen gehe es vor allem um den Taser, Ihnen gehe es vor allem um eine …
Zwangsanwendungsgesetz verabschiedet
strafprozess / Die eidg. Räte haben heute die Differenzen zum neuen Zwangsanwendungsgesetz ZAG bereinigt (vgl. meinen Beitrag vom Februar 2006). Umstritten war zum Schluss noch der Einsatz der sog. “Taser” (Elektroschockpistolen oder amtsdeutsch: nich…
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