Zuweisung der Ehewohnung nach Trennung (§ 1361 b BGB)

Wenn sich die Eheleute trennen besteht das Problem, dass einer oder beide nicht aus der bisherigen Wohnung ausziehen wollen, aber beide auch nicht mehr miteinander leben wollen. Die Frage ist dann, wer von beiden in der Wohnung verbleibt. Eine diesbezügliche Regelung findet sich in § 1361 b BGB:

§ 1361b BGB: Ehewohnung bei Getrenntleben

(1) Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so ist dies besonders zu berücksichtigen; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.

(2) Hat der Ehegatte, gegen den sich der Antrag richtet, den anderen Ehegatten widerrechtlich und vorsätzlich am Körper, der Gesundheit oder der Freiheit verletzt oder mit einer solchen Verletzung oder der Verletzung des Lebens widerrechtlich gedroht, ist in der Regel die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Der Anspruch auf Wohnungsüberlassung ist nur dann ausgeschlossen, wenn keine weiteren Verletzungen und widerrechtlichen Drohungen zu besorgen sind, es sei denn, dass dem verletzten Ehegatten das weitere Zusammenleben mit dem anderen wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist.

(3) Wurde einem Ehegatten die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlassen, so hat der andere alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln. Er kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.

(4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.

1. Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben

Die Regelung bezieht sich lediglich auf die Ehewohnung, also die Wohnung, die die Parteien als Eheleute bewohnen. Die Ehewohnung bleibt auch dann Ehewohnung, wenn einer der Parteien auszieht, sofern er die Wohnung nicht bereits vollständig aufgegeben hat, sondern nur kurzzeitig aufgrund der Spannungen innerhalb der Ehe an einem anderen Ort wohnt, aber die Absicht h…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Trennung , § 1361b Bgb

Erschienen 25. November 2008 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu § 1361b Bgb:

Kündigung des Mietvertrags bei Trennung

JuracityBlog | 12. April 2007 — Das OLG Köln (Aktenzeichen 4 UF 169/05) hat folgendes entschieden: Nach endgültiger Trennung der Eheleute kann ein Ehepartner…

OLG Köln: Wer bei Trennung auszieht, die Wohnung aber später haben will, muss schnell einen Antrag stellen.

Fokus Familienrecht | 1. Februar 2011 — Wer bei Trennung aus der Ehewohnung auszieht, die Ehewohnung aber eigentlich gern für sich möchte, der sollte möglichst umgehend e…

Scheidung für Anfänger: Wie lebt man denn so getrennt?

www.scheidung-professionell.de | 29. September 2010 — Das steht in § 1567 BGB. Der Absatz 1 lautet: “Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft…

BFH: Grundstücksübertragung unter Ehegatten bei gemischter Nutzung des Hauses

Steuerpraxis | 20. März 2009 — Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen…

Keine Miete mehr zahlen nach der Trennung?

scheidungsfix | 24. Juli 2010 — "Wenn ich aus der Ehewohnung ausgezogen bin, brauche ich auch keine Miete mehr zu bezahlen." Klngt gut - ist aber meistens fals…

Mitwirkungspflicht an der Entlassung des getrennt lebenden Ehepartners aus dem gemeinsamen Mietvertrag

scheidungsfix | 30. September 2010 — Ehegatten sind, auch wenn sie getrennt leben, zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Aus diesem Gebot ergibt sich die …

Arbeitsrecht: Zugang einer Kündigung durch Übergabe an den Ehegatten

rofast.de | 3. Februar 2012 — Eine Kündigung kann auch dem Ehegatten eines Mitarbeiters außerhalb der Wohnung übergeben werden, sofern die Eheleute in einer …

Keine Nutzungsvergütung für den widersprüchlich handelnden Ehegatten

arbeit-familie.de | 22. Februar 2011 — OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2010, 5 UF 300/10 Leben Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen g…

Getrennt leben als Voraussetzung für eine Ehescheidung

Rechtsanwalt News | 21. Mai 2008 — Gemäß § 1566 BGB ist, sofern nicht die Voraussetzungen einer Härtefallscheidung vorliegen, das Trennungsjahr einzuhalten. F…

Mietvertrag und Familienrecht - was hat Vorrang?

scheidungsfix | 27. November 2011 — Das normale Mietverhältnis kann in bestimmten Konstellationen durch besondere Vorschriften im Familienrecht verdrängt werden.…