Zustellung mit Cowboy-Hut

Da ruft mich heute eine Mandantin an. Sie ist sehr aufgeregt, denn ihr wurde vom Amtsgericht ein Ordnungsgeld von 200,00 Euro aufgebrummt. Sie sei nämlich nicht zur Zeugenaussage bei einer Hauptverhandlung vor einer Woche erschienen. Kein Wunder, meint sie, denn von dem Termin hätte sie gar nichts gewusst. Sie wäre sehr daran interessiert, als Zeugin auszusagen, schließlich hätte sie die Anzeige erstattet und noch vor wenigen Monaten bei der Polizei nachgefragt, warum in der Sache nichts passiert.

Ob sie schon mit ihrem Postboten gesprochen hat, frage ich nach. Sie sagt, nein, dass wäre nicht mit der normalen Post gekommen. Der, der ihr auch jetzt die Ordnungsgeldverfügung zugestellt hätte, käme mit einem schwarzen Smart und hätte immer einen Cowboy-Hut auf. Aha.

Ich glaube ihr schon, dass sie die Ladung tatsächlich nicht erhalten hat. Der Cowboy-Hut-Träger hat auf Nachfrage allerdings behauptet, diese Ladung bei ihr abgegeben zu haben. Aber was war mit der Ladung der anderen Zeugin aus dem Nachbarort, die ebenfalls ein Ordnungsgeld auferlegt bekommen hat, weil sie nicht erschienen ist?

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Erschienen 12. Juni 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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