Unwirksame Ersatzzustellung bei unregelmäßigem Aufenthalt
RA J. Melchior, Wismar | 29. März 2011 — Eine im neusten ADAJUR-Newsletter publizierte Entscheidung des KG (3 WS B 508/10 vom 29.10.2010) könnte den einen oder anderen …
Wenn ein Briefkasten nicht verschließbar und damit objektiv unsicher ist, kann eine Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 1 ZPO (i. V. m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz) durch Einlegen in den Briefkasten auch dann wirksam vorgenommen werden, wenn dieser Umstand für den Postzusteller nicht erkennbar ist oder der Postzusteller davon ausgehen durfte, dass mangels auf einen entgegenstehenden Willen des Adressaten hindeutende Umstände eine Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO objektiv statthaft ist
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Göttingen ist in diesem Fall die Zustellung als besondere Form der Bekanntgabe im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtlich nicht zu beanstanden. Der angefochtene Bescheid der Klägerin ist ausweislich der Postzustellungsurkunde wirksam zugestellt worden.
Nach der Rechtsprechung kann nämlich eine Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 1 ZPO (i. V. m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz) durch Einlegen in den Briefkasten auch dann wirksam vorgenommen werden, wenn der Briefkasten mangels Verschließbarkeit zwar objektiv unsicher, dieser Umstand für den Postzusteller allerdings nicht erkennbar ist oder der Postzusteller davon ausgehen durfte, dass mangels auf einen entgegenstehenden Willen des Adressaten hindeutende Umstände eine Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO objektiv statthaft ist.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat dazu in Bezug auf einen Bußgeldbescheid ausgeführt:
“Eine Ersatzzustellung kann gemäß § 180 Satz 1 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten auch dann wirksam vorgenommen werden, wenn der Briefkasten mangels Verschließbarkeit zwar objektiv unsicher, dieser Umstand für den Postzusteller allerdings nicht erkennbar ist.
Entgegen der (angedeuteten) Auffassung des Berufungsgerichts setzt die Wirksamkeit der Zustellung zwar grundsätzlich eine sichere Postablage voraus. Nach der gesetzlichen Regelung in § 180 Satz 1 ZPO ist die „sichere Aufbewahrung” nämlich auch bei Verwendung einer „ähnlichen Vorrichtung” Wirksamkeitsvoraussetzung. Das Erfordernis der „sicheren Aufbewahrung” bezieht sich zwar sprachlich nur auf die „ähnliche Vorrichtung”, soll aber ersichtlich auch für den Briefkasten gelten. So wird denn auch überwiegend angenommen, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn eine sichere Aufbewahrung im Briefkasten nicht möglich ist, weil dieser offensteht, aufgebrochen, nicht verschlossen oder sonst in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand ist, der einen Zugriff Dritter ermöglicht. Sofern sich der Briefkasten in einem derartigen Zustand befindet – was der Postzusteller zu prüfen hat – kann nach allgemeiner Auffassung eine Ersatzzustellung regelmäßig nur nach § 181 ZPO bewirkt werden.
Entgegen der Auffassung der Revision und der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Darmstadt ist gleichwohl nicht in allen Fällen, in denen eine Ersat…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. September 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
RA J. Melchior, Wismar | 29. März 2011 — Eine im neusten ADAJUR-Newsletter publizierte Entscheidung des KG (3 WS B 508/10 vom 29.10.2010) könnte den einen oder anderen …
Härlein + Kollegen Rechtsanwälte | 29. April 2012 — Manchmal werden zuzustellende Schriftstücke nicht angenommen oder der Empfänger ist nicht da. In diesem Fall ist eine so genann…
beck-blog | 26. Oktober 2009 — Über den juris Praxisreport Strafrecht bin ich auf die Entscheidung OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.5.2009, 1 St OLG Ss 76/09 aufme…
RECHTaktuell | 3. November 2009 — Zustellungen sind ein leidiges Thema. Mieter oder anderen Personen wenden häufig ein, ein Schreiben habe sie nicht erreicht, da…
Rechtslupe | 4. Mai 2009 — Eine über eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO aufgenommene Zustellungsurkunde erbringt nur Beweis darüber, dass der Postbedi…
Anwalt bloggt | 15. Februar 2010 — Das OLG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 14.01.2010 in dem Verfahren 3 Ws 21/10 mit einem Wiedereinsetzungsantrag befas…
Rechtslupe | 10. Dezember 2009 — Bei bereits aufgegebenen Geschäftsräumen kann eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten nicht erfolgen. Dies bet…
Rechtslupe | 27. Oktober 2009 — Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung in einer Gemeinschaftseinrichtung, etwa der Gemeinschaftsunterkunft einer Ausländerbehör…
Rechtslupe | 4. August 2011 — Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO genügt, vorbehaltlich dolosen Verhaltens, nicht, dass der …
Stuttgart Inkasso | 26. März 2012 — In einer eigenen Forderungssache gegen einen ehemaligen Mandanten haben wir vor einigen Wochen einen Mahnbescheid beantragt. …