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Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion des § 15 Abs.5 TzBfG - BAG Urteil vom 11.07.2007, Az.: 7 AZR 501/06

am 10.08.2007 von http://www.balanstockmann.de

Nach § 15 Abs.5 Teilzeitbeschäftigungsförderungsgesetz (TzBfG) verlängert sich ein befristetes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn es nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird, es sei denn der Arbeitgeber widerspricht unverzüglich der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität, einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.02.2005 abgeschlossen. Bereits im September 2004 trat er an seinen Arbeitgeber heran und verlangte die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Dies lehnte der Arbeitgeber schriftlich im Dezember 2004 ab. Der Kläger arbeitet aber nach dem 28.02.2005 an seinem bisherigen Arbeitsplatz weiter. Mit seiner Klage machte er u.a. unter Berufung auf die Vorschrift des § 15 Abs.5 TzBfG geltend, durch die Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus sei ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.
Das BAG hat hierzu entschieden, dass der Arbeitgeber seinen Widerspruch gem. § 15 Abs.5 TzBfG bereits vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages …

Zum Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Die Vorschrift fingiert bei Vorliegen der t…

BAG zum Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, Urteil v. 11.07.2007 Az.: 7 AZR 501/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass schon in der Ablehnung eines Wunsches auf einvernehmliche Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses regelmäßig ein Widerspruch iSd. § 15 Abs. 5 TzBfG gegen die Fortsetzung des …

Arbeitsrecht: Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dem Befristungsende

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Ist ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet, endet es mit Erreichen des Befristungsendes. Was aber, wenn der Mitarbeiter auch nach Befristungsablauf an seinem Arbeitsplatz erscheint und seiner Tätigkeit nachgeht? Diese Frage hat das Bundesarbeitsge…

Arbeitsrecht: Unverzüglicher Widerspruch des Arbeitgebers

LohnPraxis-Weblog / Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn es nach dem Ablauf der Befristung mit Ihrem Wissen als Arbeitgeber fortgesetzt wird (§ 15 Absatz 5 TzBfG). Wollen Sie das verhindern, müssen Sie der For…

Bundesarbeitsgericht zur Frage, wann ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übergehen kann.

recht verständlich /   Das Bundesarbeitsgericht hat sich jetzt mit dem Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG auseinandergesetzt.   Damit setzt das Gericht seine Rechtsprechung zur wirksamen Befristung von Arbeitsverträgen fort…

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder Abschluss eines neuen befristeten Vertrags?

www.unternehmensjurist.de / Bei der Verlängerung eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber darauf achten, ob und unter welchen Umständen eine Veränderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrages vorgenommen wird. Der Arbeitgebe…

Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Bekanntlich kann ein Arbeitsverhältnis mit oder ohne Sachgrund befristet werden (§ 14 TzBfG). Das Problem der sachgrundlosen Befristung liegt häufig in dem so genannten Anschlussverbot. Danach darf ein Arbeitsverhältnis nicht mehr ohne Sachgrund…

Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten

Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat am 30.03.2006 (Az:. 81 Ca 1543/06 - nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten unwirksam war. Die Befristung erfolgte ohne sachlichen Grund und war al…

Zurückstellung vom Grundwehrdienst bei Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag

Recht und Alltag / Hat der Wehrpflichtige die konkrete Aussicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann dies der Einberufung zum Grundwehrdienst entgegenstehen. Das entschied die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Minden am 12.06.2006 (Az.: 10 K 803/06 - nich…

Sozialrecht: Einheitliche Meldefrist von 3 Monaten für Arbeitsuchende aus be- und unbefristeten Arbeitsverhältnissen

Recht und Alltag / Ein gekündigter Arbeitnehmer eines unbefristeten Arbeitsverhältnis muss sich auch bei längeren Kündigungsfristen erst drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden (Sozialgericht (SG) Düsseldorf,…

Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch wä…

Rückzahlung von Ausbildungskosten - Unwirksame Rückzahlungsklausel wenn Beendigungsgrund keine Rolle spielt

andreas-buschmann.net / Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitgeber die Kosten einer Ausbildung  des Arbeitnehmers trägt und der Arbeitnehmer die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zurück zu zahlen hat, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Was…

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