Zuständigkeiten des Familiengerichts
am 29.09.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Das Familiengericht ist
Für welche Sachen das Familiengericht zuständig ist ergibt sich aus § 621 ZPO
§ 621 ZPO Zuständigkeit des Familiengerichts sowie Verweisung oder Abgabe an das Gericht der Ehesache
(1) Für Familiensachen, die
1. die elterliche Sorge für ein Kind, soweit nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs hierfür das Familiengericht zuständig ist,
2. die Regelung des Umgangs mit einem Kind, soweit nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs hierfür das Familiengericht zuständig ist,
3. die Herausgabe eines Kindes, für das die elterliche Sorge besteht,
4. die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
5. die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
6. den Versorgungsausgleich,
7. Regelungen nach der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats,
8. Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, auch wenn Dritte am Verfahren beteiligt sind,
9. Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
10. Kindschaftssachen,
11. Ansprüche nach den §§ 1615l, 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
12. Verfahren nach § 1303 Abs. 2 bis 4, § 1308 Abs. 2 und § 1315 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
13. Maßnahmen nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes, wenn die Beteiligten einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen oder innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung geführt haben,
betreffen, ist das Familiengericht ausschließlich zuständig.
(2) Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist unter den deutschen Gerichten das Gericht, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war, ausschließlich zuständig für Familiensachen nach Absatz 1 Nr. 5 bis 9; für Familiensachen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 und 13 gilt dies nur, soweit sie betreffen
1. in den Fällen …
Das Familiengericht des Amtsgerichts München
familienrecht-muenchen.info / Wie komme ich hin? Justizgebäude Pacellistraße 5, 80315 München Tel.: 0049 (0)89/55 97 - 06 Fax: 0049 (0)89/55 97 - 20 07 Webseite Anfahrtsbeschreibung Sachliche Zuständigkeit Das Familiengericht des Amtsgerichts München is…
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