Zuständigkeit bei Internetveröffentlichungen?
Erfolgt eine Berichtersattung im Internet, so läßt sich diese naturgemäß weltweit abrufen. Fraglich ist in diesen Fällen jedoch,
welches Gericht im Fall eines Rechtsstreits zuständig ist und nach welchem Recht solche Veröffentlichungen dann zu bewerten sind. Dem
BGH lag nun ein solcher Fall vor - dies mit der Folge, dass die Fragen zur Klärung dem EuGH vorgelegt wurden.
Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung
entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im
Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18.
Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die
Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide
wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat.
Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag
auf Abweisung der Klage weiter.
Der u. a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat beschlossen, das Verfahren
auszusetzen und die Sache dem Eu…
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