Zuständigkeit deutscher Gerichte für Online-Veröffentlichung der New York Times

Mit seiner Entscheidung vom 02.03.2010 (Az.: VI ZR 23/09) dürfte der Bundesgerichtshof für zusätzlichen Andrang an den Pressekammern deutscher Landgerichte sorgen. Denn nach dieser Entscheidung sind die deutschen Gerichte auch für Klagen wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel einer amerikanischen Zeitung international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. Diesen deutlichen Inlandsbezug sieht der BGH schon darin, dass der in Deutschland wohnhafte Kläger namentlich genannt ist und behauptet wird, seine Firma sei in Deutschland Teil eines Netzwerkes des internationalen organisierten Verbrechens und dem Kläger sei die Einreise in die USA untersagt. Dass sich die New York Times allerdings tatsächlich an solche Urteile deutscher Gerichte halten wird, darf man bezweifeln. Und wie man derartige Urteile in den USA - auch unter Berücksic…

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Themen: Deutschland , Pressefreiheit , Berlin , Bgh , Bundesgerichtshof , Hamburg , New York Times

Erschienen 2. März 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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