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Zuständigkeit bei Musiktausch

am 12.05.2006 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CB - Washington.   In Sachen Virgin Records America, Inc., et al. v. John Does 1-35, Az.05-1918, lehnte das erstinstanzliche Bundesgericht für Washington, D.C. den Antrag des unbekannten Beklagten Nr.18 auf Aufhebung einer Vorladung, Subpoena, mangels Zuständigkeit ab. Der Beklagte soll unberechtigt urheberrechtlich geschützte Musikwerke im Internet zum Tausch angeboten und verbreitet haben.
Die Kläger behaupten, Inhaber der unstreitig verletzten Urheberrechte zu sein, und beabsichtigen, den Internet Provider des Beklagten zur Offenlegung dessen Identität. zu zwingen, da lediglich seine IP-Adresse bekannt ist. Um die Beweisermittlung über den Internet Provider zu verhindern, beantragte der Beklagte die Aufhebung der Subpoena. Er begründete dies mit der fehlenden örtlichen Zuständigkeit des Gerichts in der Hauptstadt, da er im Bundesstaat Virginia ohne Bezug zu Washington lebe.

Das Gericht sieht die Entscheidung über eine etwaige örtliche Unzuständigkeit als verfrüht an, da die Vorladung des Diensteanbieters die Identität des Beklagten aufdecken sollte und damit erst die Grundlage für die Zuständigkeitsentscheidung schaffen würde. Selbst wenn feststünde, dass das Gericht unzuständig wäre, seien die Prozesshandlungen und somit die Vorladung wirksam.

Die Kläger hätten die örtliche Zuständigkeit ausreichend glaubhaft gemacht. Der Beklagte benutzte für die Urheberrechtsverletzungen die Einrichtungen des in Washington ansässigen Anbieters. Deshalb komme eine Zuständigkeit aufgrund des Long-arm Statute …

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