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Zuständige Behörde: Bayerischer Rundfunk

am 28.11.2007 von http://lehofer.at/blog/index.htm

Die Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten ist seit 2004 in der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 geregelt. Die Kooperation bezieht sich auf die im Anhang zur Verordnung angefürten Richtlinien, darunter unter anderem die Fernsehrichtlinie. Nun hat die Kommission erstmals die Liste der ihr von den Mitgliedstaaten gemeldeten zuständigen Behörden veröffentlicht (ABl Nr. C 286 vom 28.11.2007, S. 1). Was eine zuständige Behörde ist, wird in Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung so festgelegt:jede Behörde auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, die spezifische Zuständigkeiten zur Durchsetzung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen besitztWas beim ersten Blick auf diese Liste auffällt, ist die Meldung des Bayerischen Rundfunks als zuständige Behörde, die für die Durchsetzung der die Fernsehrichtlinie umsetzenden nationalen Gesetze zuständig ist. Als Nichtdeutscher kann man sich da nur einmal wundern, wenngleich mit ein bisschen Phantasie der Rundfunkrat gewisse behördlichenähnliche Aufgaben erfüllt - Er wacht darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt, heißt es Art 6 Abs 1 des Bayerischen Rundfunkgesetzes.Bemerkenswert ist die Sache freilich insoweit, als der Bayerische Rundfunk sonst ja nicht gerade Wert darauf legt, allzu nahe am Staat anzustreifen. Und in rund Wochen, …

EuGH: deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten überwiegend staatlich finanziert

e-comm / Mit dem heute verkündeten Urteil in der Rechtssache C-337/06 Bayerischer Rundfunk u.a. hat der EuGH klargestellt, dass die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sind (zu den Schlussa…

Libanon un der Kimberley-Prozess

Blickpunkt Recht & Steuern / Die EU-Kommission hat auf dem Verordnungswege die Liste der Teilnehmer am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses und der von ihnen benannten zuständigen Behörden geändert. Mit Wirkung vom 20. September 2005 ist Libanon Teilnehmer am Zertifik…

Änderung der Fernsehrichtlinie kundgemacht

e-comm / Der Inhalt stand ja schon einige Zeit fest (siehe zuletzt hier), seit heute ist es auch amtlich - nämlich im Amtsblatt:die Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EW…

Wer sagt mir, ob ein internationaler Haftbefehl gegen mich vorliegt?

strafprozess / In einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid (BGE 1A.210/2005 vom 29.03.2006) hat sich das Bundesgericht mit einem unbefriediegend beantworteten Auskunftsersuchen auseinanderzusetzen. Die Beschwerdeführerin wollte beim…

DPMA: Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

MarkenBlog / Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen. Mit Wirkung vom 31. März 2006 ist die Verordnung (EWG) Nr. 20…

LG München I: Bayerischer Rundfunk darf Pumuckl-Figur nicht mehr verwenden

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Bayerische Rundfunk muss auf weitere Ausstrahlungen der Kindersendung „Pumuckl TV“ und des Spielfilms „Meister Eder und sein Pumuckl“ verzichten. Außerdem müssen der Sender und die Produktionsgesellschaft Infafilm sich auf erhebliche Nachza…

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