Zuschlag nur wenn der Erfolg ausbleibt?
am 29.04.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic
Wird ein Betrieb für die Insolvenzmasse fortgeführt erhöht nicht jeder Umsatz die Bemessungsgrundlage für die Verwaltervergütung. Die Bemessungsgrundlage wird nur um die Überschüsse der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben erhöht (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b InsVV). Gleichzeitig kann eine Betriebsfortführung einen Zuschlag auf die Regelvergütung des Verwalters bewirken (§ 3 Abs. 1 Buchstabe b InsVV).
Der Zuschlag ist nach dem Wortlaut der InsVV dann festzusetzen, wenn durch die Verwaltung die Masse “nicht entsprechend größer geworden ist”.
Der BGH hat in zwei aktuellen Beschlüssen sich mit derartigen Zuschlägen beschäftigt. Dabei kommen die Richter des IX. Zivilsenates zu der aus Verwaltersicht etwas undankbaren Einsicht, dass nur dann ein Zuschlag für eine Betriebsfortführung gewährt werden kann, wenn die Betriebsfortführung erfolglos für die Masse war. Bei ein wenig Erfolg wird je nach zunehmendem Erfolg der Zuschlag gekürzt. Wenn es für die Masse gut lief bekommt der Verwalter lediglich die …
Wo steht das in der InsVV?
InsoBlog.de / Der Anspruch auf Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach § 11 Abs. 1 InsVV so: Er erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung nach § 2 Abs. 1 bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Er…
Vergütungsbemessung nicht durch die Höhe der Schulden begrenzt
InsoBlog.de / Das liest sich auf den ersten Blick wie ein kleiner Lottogewinn für den Insolvenzverwalter. Im eigentlich masselosen Stundungsverfahren mit einer Mindestvergütung von 500,00 EUR erbt der Schuldner über 750.000,00 EUR. Die Verbindlichkeiten des Sch…
InsVV: Vergütung bei Nachtragsverteilung
InsoBlog.de / Für eine Nachtragsverteilung erhält der Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist im Gesetz und in der InsVV nicht konkret geregelt: Für eine Nachtragsverteilung erhält der Insolvenzverwalter eine gesonderte Verg…
Griff in die Portokasse
InsoBlog.de / Ein sinnvolles Gesetz: Nicht jeder Brief an die Beteiligten des Insolvenzverfahrens muss von der Geschäftsstelle der Gerichte verschickt werden. Das Gericht darf den Insolvenzverwalter mit den Zustellungen beauftragen. Weil wir im Verwalterbüro die…
Wann verjährt der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters?
InsoBlog.de / Dass Insolvenzverwalter eine eher eigenwillige Form des Unternehmertums pflegen fällt mir immer wieder auf. Auf dem Vergütungsseminar meint der Kollege zum Beispiel, dass man keine Abschläge auf die Verwaltervergütung nach § 9 InsVV geltend mach…
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
Rechtblog / Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Ein solcher Anspruch folgt nicht aus § 11 Abs. 2 ArbZG. Soweit dort auch auf § 6 Abs. 5 ArbZG verwiesen wird, hande…
