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Zusammentreffen von Mängeln und Zahlungsverzug

am 23.09.2006 von Heinicke und Kollegen

BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 135/05

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Vorgang aus dem Kaufrecht. Die rechtliche Situation ist jedoch auf das Werkvertragsrecht ohne weiteres übertragbar.

Der Eigentümer eines Autos verkaufte dies ist an einen Käufer. Der Käufer bezahlte nur einen Teil des Kaufpreises. Mit der Restzahlung geriet er in Zahlungsverzug. Nach einem Jahr kommt es an dem Fahrzeug zu einem erheblichen Motorschaden. Der Käufer verlangt vom Verkäufer die Durchführung der Reparatur dieses Schadens.

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Haftung für das Verschweigen von Mängeln im Immobilienkaufvertrag

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BGH: Schadensersatzanspruch des Verkäufers gegen der Käufer bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

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