Zusammenfassung: Haftung der Forenbetreiber
am 07.05.2006 von neues aus schwabenheim
Wer haftet für beleidigende Meinungsäußerungen in einem Internet-Forum? Mit dem neuesten Urteil aus Düsseldorf ist nicht unbedingt viel Klarheit gewonnen. Interpretationen gibt es dazu im lawblog, von Dr. Bahr oder bei heise. Im Überblick:
Zunächst haftet der Autor des beanstandeten Beitrags.
Der Verletzte hat gegen den Betreiber des Forums einen Anspruch auf Nennung des Autors. Es genügt nicht, wenn der Betreiber des Forums lediglich seine Daten aus dem Logfile (IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, Emailadresse) an den Verletzten weitergibt.
Der Autor muss seinen Beitrag selbst löschen, oder dafür sorgen, dass er von dem Betreiber des Forums entfernt wird.
Kann oder will der Betreiber den Autor nicht nennen, so haftet der Betreiber selbst.
Auf der sicheren Seite ist der Betreiber jedenfalls dann, wenn er das beanstandete Posting schnellstmöglich entfernt, nachdem er von dem unzulässigen Inhalt erfahren hat.
Wie der Betreiber des Forums an die persönlichen Daten seiner Mitglieder kommt, das ist allein sein Problem.
Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen
muepe.de | weblog peter müller / Betreiber von Diskussionsforen müssen dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten zügig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E-Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luh…
BGH: Ein Forenbetreiber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für rechtswidrige Forenbeiträge
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10 Forenhaftung Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforum jedenfalls ab Kenntnis von ehrverletzenden Äußerungen eines Forennutzers…
OLG Düsseldorf: Keine allgemeine Überwachungspflicht für Forenbetreiber
Vertretbar Weblawg / Das OLG Düsseldorf hat in Fortsetzung der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 11.03.2004 - Az: I ZR 304/01 = Rolex) entschieden, dass den Betreiber eines nicht professionell geführten Forums im Internet keine allgemeine Überwachungspflicht für die…
Meist muss gar nicht der Benutzer für seinen rechtswidrigen Foreneintrag haften…
DPMS INFO / In der Netzzeitung vom heutigen Tage heißt es: “Meist muss gar nicht der Benutzer für seinen rechtswidrigen Foreneintrag haften, sondern der Betreiber des Forums.” Das ist falsch. Nur unter besonderen Umständen haftet auch der Forum-…
Haftung für Einträge in Internet-Foren und Gästebüchern
muepe.de | weblog peter müller / Sebastian Trost schreibt bei 123recht zum Thema. Sein Fazit:Der Betreiber eines Forums haftet in der Regel erst dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigen oder beleidigenden Beitrag erlangt und nach Kenntnis nicht unverzüglich den Eintrag gelöscht o…
Autor oder Betreiber?
domainblog / Ebenfalls bei netlaw.de zu finden ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05), dernach vorwiegend der Autor einer rechtswidrigen Äußerung haftet:In einem Internet-Forum, das vorwiegend dem Meinungsaustausch di…
BGH: Kein Freibrief für Forenbetreiber
LawBlog / Der Bundesgerichtshof hat heute darüber geurteilt, wie Forenbetreiber für Meinungsäußerungen der User haften: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletz…
