Zusammenfassung: Haftung der Forenbetreiber
Wer haftet für beleidigende Meinungsäußerungen in einem Internet-Forum? Mit dem neuesten Urteil aus Düsseldorf ist nicht unbedingt viel Klarheit gewonnen. Interpretationen gibt es dazu im lawblog, von Dr. Bahr oder bei heise. Im Überblick:
Zunächst haftet der Autor des beanstandeten Beitrags. Der Verletzte hat gegen den Betreiber des Forums einen Anspruch auf Nennung des Autors. Es genügt nicht, wenn der Betreiber des Forums lediglich seine Daten aus dem Logfile (IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, Emailadresse) an den Verletzten weitergibt. Der Autor muss seinen Beitrag selbst löschen, oder dafür sorgen, dass er von dem Betreiber des Forums entfernt wird. Kann oder will der Betreiber den Autor nicht nennen, so haftet der Betreiber selbst. Auf der sicheren Seite ist der Betreiber jedenfalls dann, wenn er das beanstandete Posting schnellstmöglich entfernt, nachdem er von dem unzulässigen Inhalt erfahren hat.Wie der Betreiber des Forums an die persönlichen Daten seiner Mitglieder kommt, das ist allein sein Problem.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Themen: Logfile , Bahr , Heise , Haftung Forenbetreiber
Erschienen 7. Mai 2006 auf http://www.kulioo.de.
Kommentare zu "Zusammenfassung: Haftung der Forenbetreiber":
Hab ich nirgendwo gefunden!
Danke für eine Erläuterung,
F
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