Zurückstellung vom Wehrdienst auch bei Ausbildung im dualen System
am 13.04.2007 von JuracityBlog
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (gerichtliche Aktenzeichen: 11 K 4891/06 und 11 K 4611/06) hat mit seinen Urteilen vom 12.o4.2007 klargestellt, dass Wehrpflichtige auch unter Berufung auf eine Ausbildung im sog. dualen System eine Zurückstellung vom Wehrdienst erreichen können.
Die klagende Wehrpflichtigen hatten eine Ausbildung im sog. dualen System begonnen. In diesem Ausbildungssystem werden die theoretische und praktische Ausbildung durch eine betriebliche Ausbildung und ein Fachhochschulstudium miteinander verbunden. Nachdem die Wehrpflichtigen einen Einberufungsbescheid erhalten hatten, klagten sie vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Aufhebung des Bescheids unter Hinweis auf die begonnene Ausbildung.
Die 11. Kammer folgte den Klägern und hob den Bescheid auf. Gleichzeitig …
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