Zurückstellung vom Grundwehrdienst bei Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag
am 05.07.2006 von http://info.folkertjanke.de
Hat der Wehrpflichtige die konkrete Aussicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann dies der Einberufung zum Grundwehrdienst entgegenstehen. Das entschied die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Minden am 12.06.2006 (Az.: 10 K 803/06 - nicht rechtskräftig) in einem gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Klageverfahren.
Der Wehrpflichtige, der sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befand, hatte gegen den Einberufungsbescheid geklagt und zur Begründung vorgetragen, sein Arbeitgeber habe ihm zugesagt, den bislang befristeten Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln, wenn er nicht zum 1. Juli 2006 einberufen werde.
Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben. Der Kläger könne seiner Einberufung einen Zurückstellungsgrund entgegensetzen. Auf Grund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen und im Bereich der kaufmännischen Berufe …
VG Köln: Wehrpflicht wird erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Pruefung vorgelegt
Lichtenrader Notizen / Das Verwaltungsgericht Köln hat drei Eilverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt: Die Antragsteller sind Wehrpflichtige, die gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen. Die neuen Einberufungsgrundsätze, die s…
Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion des § 15 Abs.5 TzBfG - BAG Urteil vom 11.07.2007, Az.: 7 AZR 501/06
BS&P Balan Stockmann & Partner - Rechtsanwälte - Jena / Nach § 15 Abs.5 Teilzeitbeschäftigungsförderungsgesetz (TzBfG) verlängert sich ein befristetes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn es nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird, es sei denn der Arbeitgeber w…
Zum Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Die Vorschrift fingiert bei Vorliegen der t…
Arbeitsrecht: Auch Festangestellte müssen ran
LohnPraxis-Weblog / Ein Arbeitnehmer wird nicht vom Zivildienst zurückgestellt, wenn er dafür ein Angebot seines Arbeitgebers für eine unbefristete Stelle ausschlagen muss. Zu diesem Urteil (Az.: 2 L 374/08) ist das Verwaltungsgericht Saarlouis gekommen.…
BSG: Keine Sperrzeit bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis
Rechtblog / Das Bundessozialgericht hat am 12. Juli 2006 entschieden, dass eine Sperrzeit nicht eingetreten ist, weil die Klägerin sich trotz des Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages auf Grund ihres Wechsels in ein anderes berufliches Betätigungsfeld…
Arbeitsrecht: Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dem Befristungsende
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Ist ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet, endet es mit Erreichen des Befristungsendes. Was aber, wenn der Mitarbeiter auch nach Befristungsablauf an seinem Arbeitsplatz erscheint und seiner Tätigkeit nachgeht? Diese Frage hat das Bundesarbeitsge…
Sozialrecht: Einheitliche Meldefrist von 3 Monaten für Arbeitsuchende aus be- und unbefristeten Arbeitsverhältnissen
Recht und Alltag / Ein gekündigter Arbeitnehmer eines unbefristeten Arbeitsverhältnis muss sich auch bei längeren Kündigungsfristen erst drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden (Sozialgericht (SG) Düsseldorf,…
