Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare

Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter "Share-Hoster", der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, welche dort dann von anderen Nutzern abgerufen werden können. Lediglich für den Abruf etwaiger Inhalte erhebt rapidshare ein Nutzungsentgelt. Auch dieser neue Fall zeigt, die Aktualität der berei…

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Themen: Forenbetreiber , User Generated Content , Rapidshare , Einstweilige Verfügung

Erschienen 5. Februar 2007 auf http://www.rechtzweinull.de.

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Erneut einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

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GEMA vs. Rapidshare

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Webhoster haften erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung

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Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

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heise online - Rapidshare will gegen einstweilige Verf�gung vorgehen