Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare
am 05.02.2007 von Web 2.0 & Recht
Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter Share-Hoster, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, welche dort dann von anderen Nutzern abgerufen werden können. Lediglich für den Abruf etwaiger Inhalte erhebt rapidshare ein Nutzungsentgelt.
Auch dieser neue Fall zeigt, die Aktualität der …
Prüfungspflichten von Webhostern: Rapidshare vs. GEMA
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare hat eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA beim LG Düsseldorf eingereicht. Durch das Verfahren sollen Umfang und Grenzen der Prüfungspflichten von Host-Providern festgestellt werd…
OLG Köln zu Rapidshare
Telemedicus / Prüfungspflichten, aber nur ein bisschen Die Urteile vom OLG Köln zum „One-Click-Hoster“ Rapidshare sind nun im Volltext verfügbar. Das Gericht entschied, dass der Download-Hoster für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden als Stö…
GEMA vs. Rapidshare
Handakte WebLAWg / Der Online–Dienst Rapidshare ist ein sog. Sharehoster (Webspeicheranbieter). Nutzer können auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz kostenlos beliebige Inhalte ablegen und stellen diese dann wiederum zum kostenpflichtigen Download bereit. …
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat das LG Düsseldorf Anfang diesen Jahres festgestellt. Rapidshare wollte vor dem LG Düsseldorf gerichtlich feststellen lassen, dass mit dies…
LG Düsseldorf: Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2008 - Az.: 12 O 246/07) hat entschieden, dass der Webhosting-Dienst Rapidshare für die von seinen Usern begangenen Rechtsverletzungen haftet.Die GEMA hat bereits in der Vergangenheit mehrfach versucht, gegen den An…
OLG Köln: Nur eingeschränkte Haftung von Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Oberlandesgericht Köln hat den Betreibern der sog. Webhosting-Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com in zwei am 21.09.2007 verkündeten Urteilen verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu…
GEMA gegen Rapidshare
Jurablog / Kurz vor dem Sturm über Bayreuth und kurz nach dem Sturm um Stoiber noch ein paar interessante News von heise.de: Die GEMA, allseits bekannte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verkündet heute st…
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das entschied das LG Düsseldorf am Freitag, wie die Verwertungsgesellschaft GEMA mitteilt. Demnach sei Rapidshare dazu verpflichtet, &…
Spam: Effizientertainer will einstweilige Verfügung anerkennen
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Wie bereits hier berichtet, habe ich eine einstweilige Verfügung erwirkt gegen eine Person, die sich Effizientertainer nennt wegen der Zusendung von E-Mail-Spam. Auf dringendes Anraten des Gerichts will der Effizintertainer das Rechtsmittel gegen d…
Einstweilige Verfügung per E-Mail
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Ein Highlight! Das Landgericht Magdeburg erläßt nicht nur eine einstweilige Verfügung wegen Fax-Spam und setzt einen Streitwert von 7.500,00 € fest, nein, ich bekomme die einstweilige Verfügung als Vorabinformation als E-Mail-Anhang. Hut ab, d…
LG Köln: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen VideoTube
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem LG Köln (Beschl. v. 12.07.2007 - Az.: 28 O 350/07) eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Betreiber von VideoTube erwirkt. Danach ist es dem Betreiber verboten, Videoclips zu nutzen, in denen best…
GEMA vs rapidshare: OLG Köln grenzt Mitstörerhaftung ein
Web 2.0 & Recht / Mit Urteil vom 21.09.2007 hat das Oberlandesgericht Köln dem Webhoster rapidshare zwar – was kaum verwunderlich sein dürfte - grundsätzlich verboten, urheberrechtlich geschützte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugä…
GEMA gegen Rapidshare
Jurablog / Kurz vor dem Sturm über Bayreuth und kurz nach dem Sturm um Stoiber noch ein paar interessante News von heise.de: Die GEMA, allseits bekannte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verk…
GEMA siegt gegen RapidShare
Handakte WebLAWg / Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und R…
LG Düsseldorf: Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Verwertungsgesellschaft GEMA erklärt, sie habe im Januar 2008 vor dem LG Düsseldorf den Webhosting-Dienst Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.In einer Pressemitteilung äußert die GEMA sic…
Vodafone erwirkt einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wg. exklusiven iPhone-Verkauf
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einer DPA-Meldung, die u.a. von FAZ, SZ und Die Welt übernommen wurde, soll Vodafone gegen T-Mobile wegen des exklusiven iPhone-Verkaufs eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg erwirkt haben.Welchen konkreten Inhalt die einstweilige Ver…
