Zurichs sinnlose Textbausteine
am 05.10.2007 von Unfall - Blog
Kurze Unfallschilderung an Zurich: “... ist Ihr VN auf den verkehrsbedingt abbremsenden PKW meines Mandanten aufgefahren. An dem PKW meines Mandanten trat Totalschaden ein, dieser selbst erlitt ein HWS-Trauma.”
1. Reaktion von Zurich am 27.o9.2007: „Im Rahmen der Ermittlungen haben wir die behandelnden Ärzte um medizinische Berichte gebeten.
2. Schreiben von Zurich am 29.o9.2007: Schadensabrechnung wie gefordert, und dann:
„Die Erstattungsfähigkeit des von Ihnen geltend gemachte Schmerzensgeldanspruchs setzt voraus, dass eine Verletzung erlitten wurde, die ihrer Art und Dauer nach erheblich ist. Die Rechtsprechung billigt nur in solchen Fällen einen Schmerzensgeldanspruch zu, in denen die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde. Demgegenüber begründen Verletzungen, die einen geringen, nur vorübergehenden Einfluss auf das Allgemeinbefinden haben, selbst dann kein Schmerzensgeldanspruch, wenn die Verletzungen objektiv festgestellt wurden.
Die von Ihnen dargestellten Beschwerden überschreien die von der Rechtsprechung geforderte Erheblichkeitsschwelle nicht. Die erhobene Forderung müssen wir daher zurückweisen”
So viel Unsinn in einen einzigen Textbaustein zu pressen, ist schon beachtlich:
· „Eine Verletzung, die ihrer Art und Dauer nach erheblich ist.” Schlichter Unsinn, wie die einschlägigen Tabellen im Bereich bis zu einem Schmerzensgeld von ca. 750.- € zeigen. Diese betreffen überwiegend Verletzungen, die zwar lästig, aber nach Art und insbesondere Dauer sicherlich nicht „erheblich” sind.
· „Die Rechtsprechung” – Ach, die schon wieder! Nur welche, wird nicht gesagt. Keine einzige Fundstelle o.ä. Was soll das?
· „Die Erheblichkeitsschwelle überschritten”, Ach wirklich? Und wo ist diese Schwelle anzusiedeln? I.Ü. s.o.
· Ein geringer, nur vorübergehender Einfluss auf das Allgemeinbefinden? Was bitte ist gering? Und soll Schmerzensgeld nur dann gezahlt werden, wenn das Allgemeinbefinden nicht nur „vorübergehend” – …
Volksfürsorge und die Textbausteine
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