Zur Zulässigkeit einer Firma „iDEAL Logistik Austria GmbH“

Folgendes Ersuchen um Prüfung der Zulässigkeit eines Firmenwortlauts liegt vor: iDEAL Logistik Austria GmbH Die Gesellschaft soll ein Stammkapital von weniger als € 70.000 haben, Unternehmensgegenstand wird „Speditionstätigkeit“ sein. Im Zentrum der Firmenliberalisierung des HaRÄG 2005 stand die Neufassung des § 18 UGB. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Gleichzeitig darf die Firma nach § 18 Abs 2 UGB keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Die Firma muss also - unabhängig von der Rechtsform - nur noch Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft besitzen, darf aber nicht irreführend sein. Unter Kennzeichnungseignung versteht man die abstrakte Eignung zur namentlichen Kennzeichnung irgendeines Unternehmens (Namensfunktion). Die Sachfirma kann den Gegenstand des Unternehmens enthalten; reine Gattungsbezeichnungen oder Branchenangaben sind aber mangels Individualisierungswirkung unzulässig. Die Unzulässigkeit derartiger Angaben als alleiniger Firmenbestandteil wird dabei auch mit der Verletzung des Freihaltebedürfnisses des Rechtsverkehrs sowie der darin liegenden unzulässigen "Selbstberühmung", der alleinige oder wichtigste Unternehmer einer bestimmten Gattung zu sein, begründet. Bilden nämlich den Gegenstand des Unternehmens Geschäfte, die von mehreren gleichartigen Unternehmen ausgeübt werden oder ausgeübt werden können, so ist es erforderlich, dass das Unternehmen eine individuelle Bezeichnung führt, die sich von der Gattungsbezeichnung des Gewerbezweiges unterscheidet. Andernfalls bestünde die Gefahr einer Sperrwirkung und Monopolisierung hinsichtlich der Gattungsbezeichnung. Demnach ist es zumindest erforderlich, Gattungsbezeichnungen individualisierende Zusätze beizufügen, um das jeweilige Unternehmen hinreichend zu kennzeichnen (OGH 6 Ob 133/09s – karriere.at GmbH; 6 Ob 242/08v – Sun Services GmbH; 6 Ob 188/07a – ManagementKompetenz GmbH; OLG Innsbruck 3 R 112/10k). Die Kennzeichnungseignung überschneidet sich in weiten Teilen mit dem Kriterium der Unterscheidungskraft. Die Firma muss geeignet sein, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen anderen zu wecken, ohne dass die konkrete Identität eines Unternehmensträgers aus der Firma abgeleitet sein muss; die Individualisierungseignung muss nur generell und abstrakt gegeben sein. Auch dazu wird vertreten, dass es reinen Sach- und Gattungsbezeichnungen sowie bloß geschäftlichen Bezeichnungen an Unterscheidungskraft fehlt, solange sie nicht Verkehrsgeltung erlangt haben. An die Verkehrsgeltung sind wiederum auch hier bei einem entsprechenden Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit hohe Anforderungen zu stellen. Gattungsbezeichnungen ohne Unterscheidungskraft können durch individualisierende Zusätze die erforderliche Unterscheidungskraft erhalten. Der gleiche Maßstab ist grundsätz…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 9. Februar 2012 auf http://iusmaps.blogspot.com/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OGH zur Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft der Firma (§ 18 UGB)

iusmapsBLOG | 6. Januar 2009 — Eine der ersten Entscheidungen des OGH nach Neufassung des § 18 UGB ist jene vom 13.9.2007, 6 Ob 188/07a, in der er die Kennzeichn…

Firmenwortlaut: Zulässigkeit von bloßen Buchstabengruppen als Firmenwortlaut

iusmapsBLOG | 18. Mai 2008 — Eine Firma ist als solche dann anzuerkennen, wenn sie das Unternehmen kennzeichnet und zugleich von anderen Unternehmen unterschei…

"Hochschule" als Firmenbestandteil der Betriebs-GmbH einer Fachhochschule

iusmapsBLOG | 14. Juli 2008 — Im Firmenbuch ist die „FHS K*** T*** Bildungs GmbH“ eingetragen, die folgenden Unternehmensgegenstand hat: a) Errichten, Unterhalt…

„Naturplus“ nicht als Marke eintragungsfähig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 14. Januar 2011 — Das Bundespatentgericht (Beschluss vom 12.11.2010, Az. 28 W (pat) 2/10) hat entschieden, dass der Begriff „Naturplus“ mangels …

BGH: Das Wort „Hey!“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 7. Juni 2010 — Mit der Frage der fehlenden Unterscheidungskraft hatte sich zuletzt der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.01.2010; Az: I ZB 32/0…

OLG Frankfurt: Markenrechtliche Unterscheidungskraft durch Domain im Firmennamen?

Kurz Pfitzer Wolf | 22. Juni 2011 — Was war passiert?Eine Internet Marketing Firma meldete beim zuständigen Registergericht eine Änderung des Firmennamens der Ge…

"Outlets.de GmbH" mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

kanzlei.biz | 23. Mai 2011 — Eigener Leitsatz: Die Umfirmierung eines Unternehmens in "Outlets.de GmbH" wurde mangels Unterscheidungskraft abgelehnt. Da…

Die Unterscheidungskraft eines Firmennames durch einen Domainzusatz

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 17. Juni 2011 — Einem Firmennamen kann ebenfalls markenrechtlicher Schutz zukommen, ähnlich wie bei einer eingetragenen Marke. Allerdings sin…

BGH: Eintragungsfähigkeit einer Buchstabenkombination ins Handelsregister

Internet-Law | 15. Januar 2009 — Der BGH hatte in einem heute im Volltext veröffentlichten Beschluss über die Eintragungsfähigkeit einer Buchstabenkombination (HM …

Unterscheidungskraft von Bildmarken

markenrecht24.de | 8. Februar 2011 — In der Schuhstreifen-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) heißt es zur Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) vo…