Die Würde des Menschen - im Dschungel verloren
Im Namen des Volkers | 20. Januar 2009 — 1. Veranstaltungen im Sinne des GewO § 33a, die durch die Umstände ihres Ablaufs die Würde eines Menschen verletzen (GG Art 1…
Aus aktuellem Anlass zur Ausstrahlung der RTL-Promiserie ICH BIN EIN STAR – HOLT MICH HIER RAUS, die ich bei DPMS INFO scherzhaft als KNASTAR bezeichnete, weist Im Namen des Volkers auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 15. Dezember 1981 – AZ: 1 C 232/79 – hin und veröffentlicht die nachfolgenden Leitsätze zur Peepshow-Entscheidung des BVerwG.
1. Veranstaltungen im Sinne des GewO § 33a, die durch die Umstände ihres Ablaufs die Würde eines Menschen verletzen (GG Art 1 Abs 1 S 1), sind sittenwidrig.
2. Die in der Peep-Show zur Schau gestellte Frau wird durch die in ihrer typischen Eigenart kennzeichnende Art und Weise der Darbietung erniedrigt und dadurch in ihrer Menschenwürde verletzt.
3. Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert, auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann.
4. Wegen der aus dem gewerberechtlichen Erlaubnisvorbehalt resultierenden unmittelbaren Mitverantwortung des Staates für sozialrelevante öffentliche Veranstaltungen und der Verpflichtung der staatlichen Gewalt zum Schutz der Menschenwürde (GG Art 1 Abs 1 S 2) ist die Erlaubnis auch bei freiwilligem Handeln der Betroffenen zu versagen, wenn die beabsichtigten Veranstaltungen - objektiv - die Menschenwürde verletzen.
So einigen Zuschauern ist es vermutlich peinlicher die Kandidaten vom Dschungelcamp zu beobachten als den prominenten Kandidaten selbst. Ich schätze mal, das liegt daran, dass man als B-Promi oder gar C-Promi sowieso für ein wenig Rampenlicht genug Albernheiten ertragen muss. Wenn das wenige Rampenlicht dann noch herhalten muss, um etwas Schatten auf die nächste Kaste der Promis zu werfen, wird es eng. Ich habe die Tage Peter Bond beobachtet, der am Ende seiner Mutprobe nicht mehr wiederzuerkennen war, weil sein ganzes Gesicht mit Federn, Maden und anderem ekligen Zeug fast vollständig bedeckt war. Das war mies.
Aber das RTL die Show verboten werden sollte, halte ich nicht für zeitgemäß, sonder für rechtswidrig. In den Entscheidungsgründen des Peepshow-Urteils heißt es:
“Die Wertordnung des Grundgesetzes teilt sich dem Inhalt der guten Sitten mit (BVerfGE 7, 198 [215]). Ein Verhalten, das einer im Grundgesetz verankerten Wertvorstellung widerspricht, verstößt gegen die guten Sitten. Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes (BVerfGE 45, 187 [227]). …
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Januar 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
Im Namen des Volkers | 20. Januar 2009 — 1. Veranstaltungen im Sinne des GewO § 33a, die durch die Umstände ihres Ablaufs die Würde eines Menschen verletzen (GG Art 1…
DPMS INFO | 29. Januar 2009 — Neulich diskutierten Juristen, wie Der Rechthaber im Blog von Im Namen des Volkers und andere über die Verletzung der menschl…
Schnüffelblog | 13. April 2007 — In den Nachrichten wird heute morgen über den aktuellen Streit in der Koalition über die Speicherung von Passfotos und ähnliche Sc…
beck-blog | 29. November 2010 — Das BVerwG (Urteil vom 25.11.2010 – 2 C 32.09) hat einen beamtenrechtlichen Fall entschieden, den man sich auch in arbeitsrecht…
BERLIN BLAWG | 20. Januar 2009 — Über den amerikanischen Rechtsstreit von Cablevision gegen den Rest in Hollywood über die Urheberrechte an Fernsehsendungen ber…
RA J. Melchior, Wismar | 1. Juni 2008 — Wenn das zutrifft, was die SZ quasi nebenbei über Äußerungen des Herrn OSM auf einer Tagung der Politischen Akademie Tutzing …
rechtsanwalt.com | 13. Januar 2012 — Wenn ein Geschäft gegen die guten Sitten verstößt, spricht man von Sittenwidrigkeit. Gemeint sind hiermit Verhaltensweisen, die…
Dr. Schmitz & Partner | 4. August 2011 — Es war zu erwarten, dass die Masse toben würde, wenn dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler eine Entschäd…
Paluka.de: Blog | 19. Oktober 2009 — Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 16.07.2009 (Az. I 15 Wx 85/09) entschieden, dass die Ausschlagung einer wertha…
Statt aller | 15. Januar 2008 — In Zeiten, in denen der Staat die Freiheitsrechte des Bürgers immer stärker beschneidet, sollte man sich an eine wegweisende Entsc…
Gestern Abend zappte ich vor dem Schlafengehen durch das Fernsehprogramm und sah den Schauspieler Günter Kaufmann im Urwald von Australien liegen, wie er Ingrid van Bergen (oder war es Giula Siegel?) von seiner langen Haftstrafe erzählte, die er größtenteils in der Vollzugsanstalt Berlin Tegel abgesessen hatte. Er hat die Tat