Zur Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkäufen
am 15.08.2006 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Nachdem bereits das Landgericht Halle mit Urteil vom 13. 5. 2005 (Az. 1 S 28/05) festgestellt hat, dass die Musterwiderrufsbelehrung der BGB Info-V (Anlage 2) nicht den gesetzlichen Anforderungen des Fernabsatzrechts entsprechen, wurde nun eine weitere Aufsehen erregende Entscheidung zum Thema Widerrufsbelehrung bekannt.
Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (sog. Fernabsatzverträge), steht dem Verbraucher nach §312d BGB ein Widerrufsrecht zu. Auf dieses Widerrufsrecht muss der Verbraucher – auf unterschiedliche Weise – hingewiesen werden. Dies gilt – so der Bundesgerichtshofs mit Entscheidung vom 3.11.2004, Az. VIII ZR 375/03 – auch im Falle von eBay-Auktionen, in denen ein Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern abwickelt.
Neu ist nun aber die Erkenntnis, dass die Widerrufsfrist in eBay-Fällen nicht nur zwei Wochen (gem. §355 Abs. 1 S. 2 BGB) beträgt, sondern gem. §355 Abs. 2 S. 2 BGB einen Monat.
Das Kammergericht stellte mit Beschluss vom 18.07.2006 (Az. 5 W 156/06) fest, dass bei einem eBay-Verkauf eine Widerrufsbelehrung in Textform typischerweise erst nach Vertragsschluss erfolge. Denn beim Einstellen von Waren auf die eBay-Plattform werden diese rechtlich verbindlich angeboten. Mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung des Verbrauchers (z.B. „sofort kaufen“) wird unmittelbar ein Kaufvertrag geschlossen.
Gem. §355 Abs. 2 S. 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist aber einen Monat, wenn die Belehrung in Textform erst nach Vertragsschluß erfolgt. Die Widergabe einer Widerrufsbelehrung auf dem Bildschirm – so das Gericht – entspreche aber nicht der vom Gesetz geforderten Textform. Dies sei nur der Fall, wenn es tatsächlich zur Perpetuiertung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher komme …
Zur Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkäufen
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nachdem bereits das Landgericht Halle mit Urteil vom 13. 5. 2005 (Az. 1 S 28/05) festgestellt hat, dass die Musterwiderrufsbelehrung der BGB Info-V (Anlage 2) nicht den gesetzlichen Anforderungen des Fernabsatzrechts entsprechen, wurde nun eine weite…
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LAWgical / Heute hat der BGH seine lange erwartete Entscheidung zur Frage der Anwandbarkeit des Fernabsatzrechts bei eBay-Versteigerungen verkündet. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Handelt der Verkäufer als Unternehmer, so liegt bei einer eBay-Verstei…
Widerrufsbelehrung bei ebay
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InternetR: Widerrufsrecht bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage !
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge im Internet beträgt grundsätzlich 2 Wochen (§§ 312b, 355 I 2 BGB). Das KG Berlin (Urteil vom 18.07.2006 – Az.: 5 W 156/06) hat nun in einem so genannten „Ebay-Fall“ entschieden, dass das Widerruf…
ebay: Widerruf länger möglich
LawBlog / Ebay-Kunden können jetzt davon ausgehen, dass Ihr Widerrufsrecht einen Monat und nicht nur zwei Wochen beträgt. Nach dem Kammergericht Berlin hat jetzt auch das Oberlandesgericht Hamburg entsprechend geurteilt. Der Grund für die verlängerte Wider…
Widerruf bei eBay-Geschäften
Blickpunkt Recht & Steuern / Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften zwei Wochen. Bedingung hierfür ist jedoch, daß dem Verbraucher eine entsprechende Widerrufsbelehrung spätestens mit Vertragsschluß in Textform bekannt gegeben wird. Dies ist bei…
KG Berlin: Widerrufsbelehrung im Internet unzureichend
Vertretbar Weblawg / Bei Fernabsatzverträgen mit Unternehmern steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Das gilt auch bei eBay. Gemäß § 355 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 BGB beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen, wenn der Verbraucher in Textform (§ 126b BGB = Brief,…
LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt…
Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 2
auchRecht.de / Das Kammergericht Berlin geht in einem Beschluß vom 18.7.2006 davon aus, daß die Veröffentlichung der Belehrung vor Vertragsschluß auf der eigenen Webseite zum einen nicht der erforderlichen Textform genügt, weil gem. § 126b BGB dazu die Speich…
