Zur Verwendung einer Internetdomain bestehend aus einem Adjektiv, das auch als Familienname gebräuchlich ist

1. Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: “Süß”), kann mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Namens vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung dieser Domain verlangen.

2. Der Inhaber einer mit einer “catch-all”-Funktion ausgestatteten Domain (www.suess.de), die bei Eingabe der Domain und eines Vornamens oder dessen Abkürzung als Subdomain eine Weiterleitung auf ein Ero…

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Erschienen 28. April 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

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