Zur Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein Kleinkind einen Verkehrsunfall verursacht

Kinder im Straßenverkehr gemahnen stets zur äußersten Vorsicht und Konzentration. Weil die Kleinen Geschwindigkeiten und Entfernungen oft noch nicht richtig einschätzen können, sind sie besonders gefährdet - allerdings auch andere Verkehrsteilnehmer. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit doch zu einem Unglück, stellt sich häufig auch die Frage nach der Verantwortung der Eltern. Diese vernachlässigen ihre Aufsichtspflicht aber nur dann, wenn sie den Nachwuchs keiner “Verkehrsschulung” unterzogen haben. Haben sie dagegen das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet, müssen die Erziehungsberechtigten für die Folgen des Unfalls nicht aufkommen.

Das verdeutlichen jetzt ergangene Entscheidungen des Landgerichts Coburg vom 12.09.2006, (Az.: 23 O 269/06) und des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschlüsse vom 7.12.2006 und 23.1.2007; Az.: 5 U 227/06; rechtskräftig). Ein bei einem Zusammenstoß mit einem kleinen Mädchen gestürzter und schwer verletzter Radfahrer unterlag mit seiner Klage in beiden Instanzen. Er hatte die Eltern und den Großvater wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von annähernd 48.000 € in Anspruch genommen. Die Richter konnten kein Fehlverhalten der älteren Generation feststellen. Die Enkeltochter sollte den Nachmittag bei den Großeltern verbringen. Mit dem Auto holte der Opa die 5-Jährige vom Kindergarten ab. Nachdem er auf dem Heimweg den Wagen am Straßenrand geparkt hatte und alle ausgestiegen waren, mussten sie noch ein Stück auf dem Bürgersteig gehen. Mit einem Mal sprang die Kleine achtlos auf die Straße und lief los. Unglücklicherweise näherte sich in dem Moment der Kläger mit seinem Fahrrad. Er bremste zwar sofort, konnte aber einen Aufprall nicht verhindern. Während das Mädchen mit dem Schrecken davonkam, verletzte sich der Radler an Kopf und Wirbelsäule. Dem Opa warf er vor, seine Enkelin nicht hinreichend beaufsichtigt zu haben. Die Eltern schalt der Gestürzte, ihr Kind nicht über die Gefahren im Straßenverkehr aufgeklärt zu haben. Darum forderte er von allen Dreie…

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Themen: Urteil , Verkehrsunfall , Aufsichtspflicht , Kleinkind , Verletung Der Aufsichtsplicht Als Eltern Wie Lange Und Wann

Erschienen 27. Februar 2007 auf http://info.folkertjanke.de.

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