Zur Vererblichkeit der Abfindung nach § 1a KSchG

Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht klagt und der Arbeitgeber mit der Kündigung auf das Bestehen des Anspruchs hingewiesen hat. Dieser Abfindungsanspruch entsteht, wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 10.05.2007 (Az.: 2 AZR 45/06) entschieden hat, erst mit Ablauf der Kündigungsfrist und ist deshalb vorher nicht vererblich.

Die Kläger im Streitfall sind die Eltern und gesetzlichen Erben eines Arbeitnehmers, der bei der Beklagten seit 1980 beschäftigt war. Die Beklagte kündigte dessen Arbeitsverhältnis betriebsbedingt mit Schreiben vom 13. Oktober 2004 zum 30. April 2005. Sie bot ihm gleichzeitig eine Abfindung nach Maßgabe des § 1a KSchG in Höhe von 30.000,00 Euro an. Mit Rücksicht auf die erteilte Abfindungszusage erhob der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage. Er verstarb vor Ablauf der Kündigungsfrist am 22. April 2005.

Seine Eltern haben von der Beklagten die Zahlung der Abfindung verlangt. Die Klage blieb - wie schon in den Vorinstanzen - auch vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg. Bei Eintritt des Erbfalles - wenige Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist - war der Abfindungsanspruch noch nicht entstanden und konnte deshalb nicht auf die Kläger übergehen. Auf diese sich aus dem Gesetz ergebende Rechtslage brauchte die Beklagte den Arbeitnehmer nicht gesondert hinzuweisen.

Quelle: PM 32/07 BAG Erfurt vom 10. Mai 2007

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Urteil , Abfindung , Abfindung Vererblich
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 11. Mai 2007 auf http://info.folkertjanke.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Abfindung Vererblich:

Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist

JuracityBlog | 11. Mai 2007 — Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.05.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 45/06) entschieden, dass der…

Kschg: § 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben

andreas-buschmann.net | 17. Dezember 2007 — Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall da…

Kschg §1: § 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben

andreas-buschmann.net | 17. Dezember 2007 — Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall da…

§ 1A Kschg: § 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben

andreas-buschmann.net | 17. Dezember 2007 — Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall da…

§ 1A Kschg: Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 5. Juni 2009 — Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn (1) der Arbeitgeber betri…

Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

RECHTaktuell | 26. November 2008 — Gemäß § 1a KSchG kann der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigen und dem Arbeitnehmer versprechen, ihm eine Abfin…

Tod verhinder Abfindungsanspruch

Rechtblog | 1. Januar 2006 — Der Abfindungsanspruch nach § 1a KschG entsteht erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, verstirb…

Abfindungsanspruch bei Kündigung – kann dieser vererbt werden?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 21. Juli 2009 — Abfindungsanspruch bei Kündigung – kann dieser vererbt werden? von Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin A…

Abfindung ohne Kündigungsschutzklage!

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 3. Mai 2010Abfindung ohne Kündigungsschutzklage! Eine Abfindung ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist der Ausnahmefall. In de…

Anrechnung einer nach § 1a KSchG gezahlten Abfindung auf eine tarifliche Abfindung?

Meyer-Köring v.Danwitz | 24. Juni 2010 — Die Abfindung nach § 1a KSchG steht Arbeitnehmern zu, die aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden und denen im Kündigung…

KSchG - Einzelnorm