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Zur Vererblichkeit der Abfindung nach § 1a KSchG

am 11.05.2007 von Recht und Alltag

Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht klagt und der Arbeitgeber mit der Kündigung auf das Bestehen des Anspruchs hingewiesen hat. Dieser Abfindungsanspruch entsteht, wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 10.05.2007 (Az.: 2 AZR 45/06) entschieden hat, erst mit Ablauf der Kündigungsfrist und ist deshalb vorher nicht vererblich.
Die Kläger im Streitfall sind die Eltern und gesetzlichen Erben eines Arbeitnehmers, der bei der Beklagten seit 1980 beschäftigt war. Die Beklagte kündigte dessen Arbeitsverhältnis betriebsbedingt mit Schreiben vom 13. Oktober 2004 zum 30. April 2005. Sie bot ihm gleichzeitig eine Abfindung nach Maßgabe des § 1a KSchG in Höhe von 30.000,00 Euro an. Mit Rücksicht auf die erteilte Abfindungszusage erhob der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage. Er verstarb vor Ablauf der Kündigungsfrist am 22. April 2005.
Seine Eltern haben von der Beklagten die Zahlung …

Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.05.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 45/06) entschieden, dass der Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist entsteht und nicht schon vorher vererblich…

§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben

andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anb…

Tod verhinder Abfindungsanspruch

Rechtblog / Der Abfindungsanspruch nach § 1a KschG entsteht erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, verstirbt aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entsteht kein Anspruch auf Abfindung. Quelle: ArbG Siegen, Urt vo…

Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden

andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…

Kündigungsfrist und Klagefrist

kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…

Arbeitsrecht: Kündigungsfrist und Klagefrist

Recht und Alltag / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigu…

Zum Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Recht und Alltag / Hat der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutzklage erhoben und stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, kann er…

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RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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