Zur Unwirksamkeit eines Klageverzichts auf eine Kündigungsschutzklage
am 11.09.2007 von Recht und Alltag
Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene Benachteiligung ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitgeberkündigung ohne Gegenleistung in einem ihm vom Arbeitgeber vorgelegten Formular auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet. Durch einen solchen Klageverzicht wird von der gesetzlichen Regelung des § 4 Satz 1 KSchG abgewichen; ohne Gegenleistung benachteiligt ein solcher formularmäßiger Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen.
Die Klägerin war seit 1998 bei dem beklagten Drogerieunternehmen Sch. als Verkäuferin/Kassiererin in Teilzeit angestellt. Ihre monatliche Bruttovergütung betrug 456,00 Euro. Am 16. April 2004 wurde festgestellt, dass die Tageseinnahmen der beiden letzten Tage aus dem Tresor verschwunden waren. Nachdem eine mehrstündige Befragung der drei Mitarbeiterinnen, die in der fraglichen Zeit den Tresorschlüssel in Besitz hatten, den Tathergang nicht aufgeklärt hatte, kündigte die Beklagte allen drei Mitarbeiterinnen fristlos. Gegenüber der Klägerin wurde die Kündigung auf einem Formular ausgesprochen, in dem es im Anschluss an die Kündigungserklärung heißt:
„Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.“
Diese Erklärung wurde von der Klägerin unterzeichnet und von der Beklagten gegengezeichnet.
Die Klägerin hat bestritten, für das Verschwinden der Tageseinnahmen verantwortlich zu sein. Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, der Klageverzicht sei wirksam. Ihr sei außerdem nicht zuzumuten, mit …
Vorformulierter Verzicht auf Kündigungsschutzklage unwirksam – BAG, Urteil v. 06.09.2007 – Az. 2 AZR 722/06
Arbeitsrecht-Blog.de / „Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.“ Diese vorformulierte Erklärung hatte die Klägerin in einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall nach einer fristlosen Kündigu…
Unwirksamer Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Handakte WebLAWg / Der Verzicht eines Arbeitnehmers auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage in einem vom Arbeitgeber vorgelegten Formular ohne Gegenleistung ist unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht am 06.09.2007 entschied. Nach Ansicht des Gerichts stellt ein solc…
Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden
andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz nur bei rechtzeitigem Anerkennungsantrag: nach BAG jetzt auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen!
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Schwerbehinderten ist unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, §§ 85 ff. SGB IX. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern,…
Zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Recht und Alltag / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Ar…
Kündigungsfrist und Klagefrist
kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…
BAG: Kein formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage
JuracityBlog / In einer Filiale einer größeren deutschen Drogeriemarktkette (Sch.) fehlten die Einnahmen der beiden letzten Tage im Tresor. Als Täterin kamen drei Mitarbeiterin in Betracht, die stundenlang aber letztlich ohne Ergebnis vom Arbeitgeber…
BAG: Klagefrist des § 4 KSchG gilt auch bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Urteil vom 28. Juni 2007 - 6AZR 873/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für den Fall einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der 6-monatigen Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG entschieden, dass die 3-wöchige Klagefrist aus § 4 KSchG auf die Kündigungsschutzklage Anwendung finde…
Sozialplan-Tarifvertrag: Keine Abfindung bei Kündigungsschutzklage
Recht und Alltag / Tarifvertragsparteien sind frei, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsteilschließung für die davon betroffenen Arbeitnehmer ausgleicht oder mildert. Hieran…
