BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 15. Februar 2012 — Der BGH (Urteil vom 07.07.2011, Az.: I ZR 173/09) sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in…
Für Unternehmer stellen die Durchführungen von Rabattaktionen grundsätzlich gute Verkaufsargumente dar. Dieser Umstand gilt nicht nur bei Betrieb eines Ladengeschäfts, sondern aufgrund dessen Reichweite insbesondere auch im Rahmen von Internetauftritten. Hierbei sind jedoch von dem Unternehmer bestimmte Regeln zu beachten, wie jetzt das OLG Köln in einer betreffenden Entscheidung ausgeführt hat (OLG Köln, Urt. v. 25.03.2011 - 6 U 174/10). In der besagten Entscheidung hatte der zuständige Senat des OLG Köln über eine Rabattaktion eines Unternehmers zu entscheiden, welcher ein von ihm angebotenes Produkt als besonders preisgünstig beworben hatte und zwar ausdrücklich mit einem Lauf der Aktion nur bis zum 20.05.2010. Nach Ablauf des genannten Aktionszeitraums verlängerte der Unternehmer jedoch die Aktion noch bis zum 19.06.2010. In dieser Vorgehensweise sah der zuständige Senat des OLG Köln eine irreführende Handlung des Unternehmers, welche allein schon durch den Umstand eintrete, dass der Unternehmer die Rabattaktion – sei es mit oder ohne Absicht – verlängert hat. . Die Irreführung trete allein durch die Verlängerung der Rabattaktion ein. Konkret führt das Gericht in diesem Zusammenhang aus:
"Für einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot kommt es nicht darauf an, ob der…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Juli 2011 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 15. Februar 2012 — Der BGH (Urteil vom 07.07.2011, Az.: I ZR 173/09) sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in…
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