Alle Blogs » Zur Umsetzung eines Beamten wegen gestörter Arbeitsatmosphäre

Zur Umsetzung eines Beamten wegen gestörter Arbeitsatmosphäre

am 27.04.2007 von http://info.folkertjanke.de

Ein Beamter darf umgesetzt werden, wenn dadurch schwere atmosphärische Störungen in seinem Arbeitsbereich beigelegt werden können. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 4.04.2007 (Az.: 2 K 1506/06.KO)
Der Kläger ist Amtsinspektor bei der Bundeswehr. Nachdem es zwischen ihm und seinen Arbeitskollegen zunehmend zu Störungen im Arbeitsklima gekommen war, die anlässlich eines Betriebsausflugs in Handgreiflichkeiten gipfelten, wies ihm die Beklagte eine neue Stelle zu. Der Kläger hielt seine Umsetzung für rechtswidrig, da kein sachlicher Grund für sie vorliege und es ermessensfehlerhaft gewesen sei, ausgerechnet ihn umzusetzen. Außerdem habe er nunmehr gewichtige Nachteile zu erleiden, weil er seine alte Fahrgemeinschaft nicht aufrechterhalten könne. Schließlich sei er für die neue Stelle nicht hinreichend ausgebildet. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger Klage.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Dienstherr, so die Richter, dürfe einen Beamten aus jedem sachlichen Grund umsetzen. Ein solcher liege vor, wenn die reibungslose Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes durch innere Spannungen und Trübungen des Vertrauensverhältnisses gestört sei. Vorliegend hätten zwischen dem Kläger und den früheren Arbeitskollegen seit längerem schwere und nach dem Betriebsausflug sogar massive und irreparable Spannungen bestanden. Es sei auch nicht fehlerhaft gewesen, gerade den Kläger auszuwählen. Dem Dienstherrn stehe ein sehr weiter Ermessensspielraum zu, den das Gericht nur auf Missbrauch hin zu überprüfen habe. Missbräuchlich sei die Umsetzung aber nicht, denn es sei …

Keilerei auf Betriebsausflug rechtfertigt Umsetzung

JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich in seiner Entscheidung vom 4. April 2007 - 2 K 1506/06.KO - mit einem klassischem Thema des Beamtenrechts befaßt: der Umsetzung. Ein Amtsinspektor bei der Bundeswehr hatte sich gegen eine Umsetzung gewehr…

Beamter hat keinen Anspruch auf Altersteilzeit

Recht und Alltag / Die Bewilligung von Altersteilzeit steht im Ermessen des Dienstherrn und kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und wies die Klage eines Beam…

VG Koblenz : Beamter hat keinen Anspruch auf Altersteilzeit

Rechtblog / Die Bewilligung von Altersteilzeit steht im Ermessen des Dienstherrn und kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Beamten a…

Ehe war keine „Versorgungsehe“

Rechtblog / Auch die sehr kurze Dauer einer Ehe mit einem Beamten rechtfertigt nicht in jedem Fall die Annahme, diese sei vor allem aus Versorgungsgesichtspunkten geschlossen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Bei dem Lebensgefährten der…

Ausrutschen in der Dusche kein Dienstunfall von Beamten

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung Nr. 42/2007 des Verwaltungsgerichts Koblenz: Duschunfall war kein Dienstunfall - Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht K…

Ein Polizeibeamter, der einen Dienstwagen privat einsetzt und dabei einen Unfall verursacht, muss dem Dienstherrn den Schaden ersetzen

Recht und Alltag / Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 23.03.2006 (Az.: 6 A 2346/04 – unanfechtbar) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24.03.2004 bestätigt, nach dem ein Polizeibeamter, der einen Dienstwagen außerhalb se…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

» Recht und Alltag

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »