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Zur Störerhaftung eines WLAN-Betreibers; noch schwerere Zeiten für Tauschbörsenabmahner?

am 08.07.2008 von Recht Medial

Eine der umstrittensten Fragen aktuell ist die, ob der Betreiber eines Wireless Lan für rechtswidrig Handlungen Dritten zu haften hat. Das OLG Frankfurt hat dazu jetzt eine Entscheidung getroffen. Danach soll der Betreiber erst nach Kenntniss konkreter Mißbrauchsfälle haften und nicht schon wegen der abstrakten Gefahr.
Die Klägerin hatte festgestellt, dass ein Nutzer unter der IP-Adresse des Beklagten einen ihrer Tonträger auf einer Internet-Tauschbörse zum Download anbot. Mit der Klage hat sie Unterlassung sowie Schadensersatz begehrt. Sie hatte geltend gemacht, der Beklagte eröffne als Inhaber eines Internetanschlusses eine Gefahrenquelle und habe daher sicherzustellen, dass sein Anschluss nicht durch Dritte für Rechtsverletzungen genutzt werde. In den Medien werde immer wieder über die missbräuchliche Nutzung von WLAN-Verbindungen berichtet. Der Beklagte hätte daher Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, wie die Sicherung des Routers durch ein individualisiertes Passwort, den Einsatz der besonderen Verschlüsselungsmethode WPA 2 und den Verzicht einer Aufstellung des Routers am Fenster oder Außenwänden.
Der Beklagte hatte sich dahin eingelassen, er sei zum Zeitpunkt des Vorfalls urlaubsabwesend gewesen und kein Dritter habe Zugang zu seinem PC gehabt.
Das Landgericht hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Es hatte dahinstehen lassen, ob der Beklagte die Verletzungshandlung selbst begangen hat, weil nicht auszuschließen sei, dass die Rechtsverletzung durch andere, nicht bekannte Dritte erfolgt sei. Für diese habe der Beklagte aber einzustehen.
Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht dieses Urteil nun aufgehoben und die Klage abgewiesen. Es vertritt die Auffassung, dass der Beklagte nicht als Störer hafte. Selbst wenn man - wie ein Teil der Rechtsprechung - eine anlassunabhängige Überwachungspflicht …

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers - Der Betreiber eines WLAN-Netzes haftet erst ab Kenntnis konkreter Missbrauchsfälle und nicht bereits wegen der abstrakten Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung durch beliebig

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OLG Frankfurt: Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

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§§ Jur-Blog.de §§ / PM OLG Frankfurt zu Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07 - Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Einstandspflichten von (offenen) WLAN-Anschlüssen bzw. Internetzugängen. Auch wenn es in der Entscheidung im Ergebnis nicht darauf ankam, so hat das…

OLG Frankfurt a.M.: Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN-Netz - Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch unberechtigte Dritte, die mit ihm in keinerlei

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Stürmische See in Sachen Störerhaftung

Jurabilis / Auf Hoher See und vor Gericht sei man, so der Volksmund, in Gottes Hand. Zumindest, was die Störerhaftung für internetbezogene Delikte angeht, ist an diesem Sprichwort eine gewisse Wahrheit, denn hier ist die See zur Zeit stürmisch: Was für…

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Ass. Jur. Marian Härtel

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