OLG Koblenz: Streitwert von 10.000 EUR bei eMail-Spam angemessen
advobLAWg | 14. November 2006 — MIR verweist auf ein relativ neues Urteil des OLG Koblenz (Beschluss vom 29.09.2006 - Az. 14 W 590/06), nach dem eine speicherinte…
Eine speicherintensive E-Mail, bei der es sich um unverlangte Werbung handelt und bei der sich erst nach Lektüre weiter Passagen der Mitteilung erschließt, das der Adressat Opfer einer Spam-Mail geworden ist, stellt einen (Rechts-) Verstoß von einigem Gewicht dar, bei dem eine Streitwertfestsetzung von 10.000 EUR angemessen ist.
Ein besonderer Dank für den Hinweis und die Übersendung der Entscheidung gilt Herrn RA Carsten R. Hoenig, Berlin (www.aktiv-gegen-spam.de) und Herrn RA Stephan Schmidt, Mainz (www.kanzleischmidt.com)
1. Eine speicherintensive E-Mail (hier: 421 KB), bei der es sich um unverlangte Werbung handelt und bei der sich erst nach Lektüre weiter Passagen der Mitteilung erschließt, das der Adressat Opfer einer Spam-Mail geworden ist, stellt einen (Rechts-) Verstoß von einigem Gewicht dar, b…
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