Zur speicherintensiven E-Mail

Eine speicherintensive E-Mail, bei der es sich um unverlangte Werbung handelt und bei der sich erst nach Lektüre weiter Passagen der Mitteilung erschließt, das der Adressat Opfer einer Spam-Mail geworden ist, stellt einen (Rechts-) Verstoß von einigem Gewicht dar, bei dem eine Streitwertfestsetzung von 10.000 EUR angemessen ist.

Ein besonderer Dank für den Hinweis und die Übersendung der Entscheidung gilt Herrn RA Carsten R. Hoenig, Berlin (www.aktiv-gegen-spam.de) und Herrn RA Stephan Schmidt, Mainz (www.kanzleischmidt.com)

1. Eine speicherintensive E-Mail (hier: 421 KB), bei der es sich um unverlangte Werbung handelt und bei der sich erst nach Lektüre weiter Passagen der Mitteilung erschließt, das der Adressat Opfer einer Spam-Mail geworden ist, stellt einen (Rechts-) Verstoß von einigem Gewicht dar, b…

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Themen: Rechtsprechung , Berlin

Erschienen 14. November 2006 auf http://log.handakte.de/.

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