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Zur Sittenwidrigkeit einer von einem Angehörigen gestellten Bürgschaft

am 08.04.2007 von http://log.handakte.de/

Ohne Sicherheiten kann sich heutzutage kaum einer mehr Geld bei einer Bank borgen. Da trifft es sich gut, wenn ein Bekannter oder Verwandter für ihn bürgt. Doch leichtfertig sollte man eine solche Garantie nicht übernehmen - sie birgt nämlich erhebliche Risiken. Denn führt der Angehörige den aufgenommenen Kredit nicht zurück, haftet der Bürge hierfür mit seinem Vermögen. Sich hinterher auf Sittenwidrigkeit der Bürgschaft zu berufen, kann schiefgehen. Jedenfalls dann, wenn der Sicherungsgeber das Kreditinstitut über sein Einkommen falsch informiert …

Kein Schutz für den Bürgen bei inkorrekten Angaben über den Verdienst

Recht und Alltag / Ohne Sicherheiten kann sich heutzutage kaum einer mehr Geld bei einer Bank borgen. Da trifft es sich gut, wenn ein Bekannter oder Verwandter für ihn bürgt. Doch leichtfertig sollte man eine solche Garantie nicht übernehmen - sie birgt nämlich erh…

Zur Frage, wann ein durch eine Grundschuld abgesichertes Darlehen sittenwidrig ist

Recht und Alltag / Auch unter Familienangehörigen gilt: Behandle Geldangelegenheiten nicht leichthin. Die Folgen können sonst kostspielig, ja manchmal sogar existenzbedrohend sein. Und Vorsicht sollte man nicht nur walten lassen, bevor man für einen nahen Verwandten…

Zur Wirksamkeit einer Mietbürgschaft neben einer Kaution

Recht und Alltag / Mietbetrug und Mietnomaden sind die modernen Geißel der Vermieter. Drum sucht jeder vermietende Immobilienbesitzer verständlicherweise nach zuverlässigen und solventen Mietern. Als vorbeugender Schutz können Sicherheiten dienen, wie Kaution und…

Bürgschaftserklärung geht ins Leere, wenn der zu sichernde Kreditvertrag nicht zu...

bankundkapitalmarktrecht / Über die Frage der Haftung eines Bürgen für Verbindlichkeiten einer Kreditnehmerin hatte das Brandenburgische OLG zu entscheiden. Der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH sollte für einen zur Umfinanzierung eines Kontokorrentkredits der GmbH zu gew…

Zur Wirksamkeit des Schuldbeitritts von Eltern für ein Darlehen eines volljährigen Kindes

Recht und Alltag / Wenn Eltern für Darlehen ihrer volljährigen Kinder mitunterschreiben, müssen sie damit rechnen, dass sie für die Schulden auch tatsächlich aufzukommen haben. Sittenwidrig ist ein solcher Schuldbeitritt nur im Ausnahmefall. Und dass ihr Kind sie…

Bankbürgschaft ist nicht Versicherungsbürgschaft

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … meint das AG Bremen (Urteil vom 30.08.2007, Az. 25 C 0309/2007). Hintergrund: gemäß § 17 Nr. 2 VOB/B können die Vertragsparteien eines Bauvertrages wechselweise Sicherheiten vereinbaren - eine Zahlungssicherheit für den Bauunternehmer (d…

Bürgschaft: Wenn die Bank zu weit geht und der Bürge zu Unrecht ausgenutzt wird

KAPITAL-RECHTINFO / Oft bestimmen Bankformulare in verbotener Weise, dass Bürgen für alle Schulden des Hauptschuldners haften sollen. Das allerdings stößt den Richtern des Oberlandesgerichts (OLG) Celle übel auf. Außerdem geben sie dem Bürgen sogar noch weitere…

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Rainer Langenhan

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