Zur sittenwidrigen Vergütung im Einzelhandel

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kürzlich entschieden (Az.: 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08), dass ein Stundenlohn im Einzelhandel, welcher 2/3 unter dem tariflich vereinbarten Lohnniveau liegt, sittenwidrig ist.

Geklagt hatten zwei Verkäuferinnen einer großen Textileinzelhandelskette. Sie nahmen das Unternehmen rückwirkend seit 2004 auf Zahlung einer höheren Vergütung in Anspruch. Bislang war ihnen ein Stundenlohn in Höhe von 5,20 Euro gezahlt worden.

Das Landesarbeitsgericht entschied, dass diese Vergütung sittenwidrig ist. Denn hier liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und dem gezahlten Lohn vor. Vergleichswe…

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Themen: Vorschriften , Landesarbeitsgericht Hamm , Rat , Sittenwidrig , Lohnwucher , Tariflohn , Aktuelle Urteile Und Entscheidungen , Einzelhandel
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 8. April 2009 auf http://kanzlei-trebs.de/blog-ra-trebs-de.

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