Zur Schöpfungshöhe bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen besonderen Sprachwerken
am 08.07.2008 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlDas Landgericht Köln hat aktuell im Juni 2008, Az. 28 O 368/08, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über den Urheberrechtsschutz - und damit die Schöpfungshöhe - von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden. Sicherlich - die Regelungen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben werden, sind in einem gewissen Ausmaß gesetzlich vorgegeben und könnten daher allgemein frei sein. Aber bedeutet dies dann auch, dass jeder Internetnutzer Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere derartig aufgebaute Texte munter kopieren darf? Der Antragsteller hatte in diesem Verfügungsverfahren vorgetragen, dass er in die Struktur, den Aufbau und die Formulierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine ganze Arbeitskraft eingebracht habe. Aufgrund der Einzigartigkeit der Geschäftsbedingungen durch ihre individuelle Struktur, Formulierungen und Aufbau seien sie schutzfähig im Sinne des Urheberrechtes. Die ungefragte Nutzung und öffentliche Zugänglichmachung dieses Sprachwerkes stelle eine Urheberrechtsverletzung dar, weshalb der Antragsteller einen Unterlassungsanspruch gegen den Antragsgegner gemäß § 97 UrhG habe. Dieser Ansicht schloss sich das Landgericht Köln an. Selbst wenn die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewissen Grenzen bzw. rechtlichen Schranken unterworfen ist, so stellen doch die individuelle Struktur, der jeweilige Aufbau, die einzelnen Untergliederungen einen schöpferischen Gedankengang dar, der aus bloßen gesetzlichen Vorschriften ein urheberrechtlich geschütztes Werk gestaltet. Anderer Auffassung hingegen ist das Landgericht Hamburg, das bei einem Online-Lexikon - ein mit AGB vergleichbares Sprachwerk - eine schöpferische Eigenart und damit eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit verneint. Vergleichbar deshalb, weil das Lexikon oder auch ein Glossar faktischen Schranken unterworfen ist. Deren zugrunde liegender Sachverhalt muss wahrheitsgetreu und exakt wiedergegeben werden. …
LG Hamburg: Auch Pressemeldungen urheberrechtlich geschützt
Telemedicus / Auch Pressemeldungen sind urheberrechtlich geschützt. Das entschied das LG Hamburg Ende Januar. Das Gericht bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die ein Rechtsanwalt gegen einen Kollegen erwirkt hatte. Letzterer hatte eine Pressemeld…
BGH: Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen - VOLLTEXT
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Entscheidung des BGH (Urt. v. 15.11.2007 - Az.: III ZR 247/06: PDF) zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen liegt nun im Volltext vor:Leitsätze:Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unte…
Werbetexte sind kleine Münze im UrhG - ...wenn die Struktur stimmt
LBR-Blog / Werbetexte, die speziell auf den Geschäftsgegenstand und ein Unternehmenzugeschnitten sind und das Dienstleistungsangebot darstellen, lassen jedenfalls in ihrer Gesamtheit eine individuelle schöpferische Tätigkeit erkennen, die das Werk aus der M…
Urheberschutzfähigkeit von Webseiten
IT-Blawg / In der letzen Zeit kommen immer mehr Entscheidungen in Bezug auf die Schutzfähigkeit von Webseiten nach dem Urhebergesetz (UrhG) auf, die sich auf den ersten Blick widersprechen. Die folgende Darstellung soll helfen Licht ins Dunkle zu bringen:…
Suchmaschinenoptimierte Webseiten sind Sprachwerke
Telemedicus / Am 26.6. hat das OLG Rostock entschieden, dass suchmaschinenoptimierten Webseiten als Sprachwerken ein urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 2 UrhG zukommen kann. Das Gericht bestätigte damit einen Beschluss des Landgerichts Rostock, wona…
Gewährleistung des Bauträgers
RECHTaktuell / Ein Bauträger kann sich den Gewährleistungsansprüchen der Käufer nicht dadurch entziehen, dass er in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Gewährleistungsansprüche gegen einen Nachunternehmer an den Käufer abtritt. Eine solche in Allg…
